Zitat:
Zitat von mekbat
OT
Aber berechtigt - wenn man davon ausgeht, das bei kleinen Polizeirevieren durchaus die Frage gestellt wird, ob man "den kleinen Unfallschaden auf dem Parkplatz" nicht untereinander regeln kann!
OT aus
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"die Polizei" regelt auch nie einen Unfallschaden. Kommt es zu einem Unfall, wird (wenn überhaupt etwas "geregelt" wird) der Verstoß des Verursachers geahndet, die Schadensregelung erfolgt stets durch die Unfallbeteiligten selbst. "Untereinander regeln" bedeutet: der Schadensverursacher könnte einen kleinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, wenn die Schadenssumme z.B. geringer ist ist die zu erwartende Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Und was hat das mit "kleinen Polizeirevieren" zu tun ?
schöne Feiertage
Enzian