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Siegrid 15.12.2014 20:19

Ebay ungutes Gefühl
 
Hallo!

Ich habe kürzlich bei Ebay eine Linse im Wert von 1.000,-- ersteigert, der Verkäufer hat zwar 100% pos. Bewertungen, zumal es sich lediglich um 15 handelt und diese sind alle älter als ein Jahr, sodass man keine näheren Infos findet, welche Artikel verkauft wurden.

Ich habe den Verkäufer auch schon bezüglich Auslandsversand kontaktiert, jedoch noch keine Antwort erhalten.

Nachdem ich über kein Paypalkonto verfüge, mache ich mir irgendwie Sorgen. Am liebsten wäre mir, der VK meldet sich gar nicht mehr und die Sache ist erledigt.

Was könnte man sonst noch machen?

Oldy 15.12.2014 20:26

Den Verkäufer über das EBay-Mailsystem kontaktieren und warten. Vielleicht wartet er ja seinerseits auf das Geld.
Da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kommst du erst einmal aus der nummer nicht raus.

Stefan79gn 15.12.2014 20:26

Ist es ein Privater Verkäufer oder ein Händler? Weil normal beim Händler kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Wo ist der Artikelstandort`?

Oldy 15.12.2014 20:27

Zitat:

Zitat von Stefan79gn (Beitrag 1655687)
Ist es ein Privater Verkäufer oder ein Händler? Weil normal beim Händler kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Wo ist der Artikelstandort`?

Wieso kann sie einfach zurücktreten? Wo steht das?

DonFredo 15.12.2014 20:28

Hi,

bei der Summe würde ich mir auch ein PayPal-Konto zulegen, zumal man bei einer Zahlung über PP den Käuferschutz hat.

Außerdem nutzen inzwischen auch viele Online-Händler PP als Bezahlvariante.

fornie 15.12.2014 20:28

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1655688)
Wieso kann sie einfach zurücktreten? Wo steht das?

Widerrufsrecht ?!

Stefan79gn 15.12.2014 20:30

@ Oldy Wenn es ein Händler sein sollte meistens in der Wiederrufsbelehrung. Deswegen habe ich ja gefragt ob Privat oder Händler.

Edit da war jemand schneller

Mario190 15.12.2014 20:30

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1655688)
Wieso kann sie einfach zurücktreten? Wo steht das?

Fernabsatzgesetz, inzwischen glaube ich sogar eine EU Richtlinie.

Naja, das einfachste wird wohl sein ein paypal-konto anzulegen oder wen fragen, den du kennst.

Oldy 15.12.2014 20:36

Das gilt nicht für Versteigerungen (§156 BGB). Nur bei Sofortkauf vom Händler würde das funktionieren.

Zitat:

Ich habe kürzlich bei Ebay eine Linse im Wert von 1.000,-- ersteigert

Stefan79gn 15.12.2014 20:37

Deswegen hatte ich gefragt. Mal gucken was Siegrid sagt.


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