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#31 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.065
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Zitat:
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#32 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Vielleicht könnte man sich auch irgendwo außerhalb treffen? |
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#33 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Generalverdacht würde ich das nicht nennen. Es gibt aber genügend Fälle, in denen ein gutgläubiger Käufer übers Ohr gehauen wurde und die Ware nach der Bezahlung nie erhalten hat. Bei vierstelligen Beträgen würde ich mich auch absichern wollen.
Warum muss eigentlich der Käufer immer den Vertrauensvorschuss in Form einer Zahlung bringen? Nur weil sich das so eingebürgert hat? Oder gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
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Gruß Gottlieb |
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#34 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.065
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Nunja, nach dem Abschluss des Deals nachverhandeln zu wollen, oder ihn andernfalls zu verdächtigen, unlauter zu sein, finde ich nicht wirklich ok.
Dat Ei
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#35 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Genauso umgekehrt. Es gibt leider auch genügend Fälle, in denen der "Käufer" die Ware erhalten, aber nie bezahlt hat.
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#36 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: München
Beiträge: 8.201
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Hä? Wie soll das denn funktionieren? Welcher ebayaner verschickt seine Ware bevor der Käufer bezahlt hat???
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#37 | |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Das bezog sich u.a. darauf:
Zitat:
Und ja, ich bekam als Käufer auch schon vor Zahlungseingang Versandbestätigungen. Bei hochpreisigen Waren lege ich allerdings Wert auf einen Treuhandservice wie z.B. PayPal. Wie jede Versicherung kostet es etwas, verringert aber die Risiken für beide Seiten.
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#38 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Von Betrug und Verdacht hat doch niemand etwas gesagt.
Es geht doch im Grunde nur um eine Ängstlichkeit, die auf mangelndem Vertrauen basiert. Das ist doch bei höheren Beträgen verständlich, zumal sich Käufer und Verkäufer nicht kennen, und es auch keine aussagekräftigen aktuellen Referenzen gibt. Man muss das doch nicht sprachlich aufbauschen. Die Lösung mit dem genannten Treuhand-Service (Beitrag #29) kannte ich bisher gar nicht, finde sie aber für diese Transaktion passend.
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Gruß Gottlieb |
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#39 |
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.302
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Guten Morgen!
Also ich hätte persönlich nichts dagegen, wenn ich den Käufer treffe und die Ware persönlich übergebe. Ich muss diesen ja nicht auf Kuchen und Kaffee zu mir nach Haue einladen, sondern man kann sich ja nach Absprache auf neutralem Boden treffen. Ich sehe dies als Verkäufer sogar als Vorteil, schließlich können Unklarheiten gleich vor Ort geklärt werden. Das hat auch nichts mit auf die Pelle rücken zu tun. Grundsätzlich sind solche Geschäfte im BGB geregelt, nachdem sich der Verkäufer in Deutschland befindet. Der genaue Ablauf der Geschäftsabwicklung wird von Ebay vorgegeben. Der Höchstbietende hat zu bezahlen, daraufhin hat der Verkäufer die Ware zu versenden. Sollten z.B. Unklarheiten wie die Höhe der Versandkosten nach Österreich vorliegen hat der Käufer die Möglichkeit diese vom Verkäufer anzufordern. Dieser hat dann binnen zweier Tage darauf zu antworten. Ich würde Siegrid vorschlagen, dass sie sich vom Verkäufer plausible Kontaktdaten wie z.B. eine Telefonnummer bzw. eine E-Mail-Adresse geben lässt, nachdem es sich doch um einen dreistelligen Betrag handelt und der Verkäufer keine ausreichend gesicherten Bewertungen nachweisen kann. Sollte der Verkäufer dies ausschlagen, keine Paypal Zahlung akzeptieren wie auch keiner Abholung zustimmen, dann würde ich den Verkäufer ersuchen einen Abbruch der Transaktion einzuleiten, dieser muss in der Folge keine Verkaufsgebühren an Ebay entrichten. Sollte der Verkäufer dies ablehnen, so kann er, basierend auf dem BGB, gegen den Käufer eine Klage im Zivilrechtsweg einbringen. Ich würde daher Siegrid raten sämtlichen E-Mail Verkehr in dieser Sache aufzubewahren um diesen dann im Falle eines Verfahrens vorlegen zu können. Grundsätzlich sollte man sich vor Gebotsabgabe das Verkäuferprofil genau ansehen, danach ist es sehr mühsam wie man sieht und schlimmstenfalls trifft man sich vor Gericht. Man sollte auch nicht gleich von Betrugsversuchen ausgehen, vielleicht hat der Verkäufer die E-Mail mit den fraglichen Versandkosten noch gar nicht gelesen und wartet auf den Zahlungseingang. LG Robert Geändert von RRibitsch (16.12.2014 um 09:13 Uhr) |
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#40 | |
Registriert seit: 04.06.2014
Ort: Hannover
Beiträge: 191
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Zitat:
![]() ![]() Anstatt überall das Böse zu sehen, darf man ruhig auch mal auf sein Bauchgefühl hören. Und wenn der nun Rumort, dann muss man eben zusehen, wie man aus der Sache wieder heraus kommt. Abbrechen oder sich halt ins Auto, Postbus oder sonst etwas setzen und selber abholen. Aber herum zu diskutieren, was nicht alles sein könnte, bringt relativ wenig. Prinzipiell sollte man auf solchen Kanälen nur mit Summen handeln, die man auch verschmerzen könnte. Aber ich persönlich habe bisher noch keinerlei negative Erfahrungen gemacht und das letzte Objektiv erst vor wenigen Tagen blind hier aus dem Forum aus Österreich bekommen, tadelloser Zustand (danke noch mal Robert). Über Ebay habe ich auch schon welche aus Kroatien und von Händler aus Slowenien erhalten, inkl. irgendwelchem China-Zubehör, was auch noch nie Probleme bereitet hat (außer die Qualität, aber durch den Preis wusste ich das auch vorher bereits). |
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