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#16 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Generalverdacht würde ich das nicht nennen. Es gibt aber genügend Fälle, in denen ein gutgläubiger Käufer übers Ohr gehauen wurde und die Ware nach der Bezahlung nie erhalten hat. Bei vierstelligen Beträgen würde ich mich auch absichern wollen.
Warum muss eigentlich der Käufer immer den Vertrauensvorschuss in Form einer Zahlung bringen? Nur weil sich das so eingebürgert hat? Oder gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
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Gruß Gottlieb |
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