Zitat:
Die fotografierten Gäste wurden von mir darauf hingewiesen, dass die Fotos von ihnen auf der Facebookseite des DJs zu finden sind. Ich bin schon seit Jahren Partyfotografin und so läuft es immer: Wenn man davon ausgehen kann, dass die Leute mit der Veröffentlichung einverstanden sind, reicht das (d.h. Hinweis auf Internetseite und Lächeln in die Kamera --> sieht so aus, als hätte man sie nicht dazu gezwungen)
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Und wie willst du das Einverständnis für eine Veröffentlichung beweisen? Auch wenn sie lächeln, heißt das nur, dass sie nichts gegen fotografieren hatten. Die Frage der Veröffentlichung lasst sich daraus nicht ableiten. Noch dazu, du fragst, gibst die Fotos weiter und jemand anders veröffentlicht sie.
Normal läuft das dann so, ich klage den DJ auf Unterlassung und Schadensersatz, der hat nämlich nichts vom mir. Der zahlt und klagt dich, weil du die Fotos ihm gegeben hast und ihn glauben machen wolltest, dass du alle REchte hast. Das nur zum Thema, bei uns läuft eh alles rechtens.
Klar, ich weiss, dass das in der Praxis nicht von jedem fotografierten schriftlich geben lassen kannst. Das war früher auch kein Problem, wenn er nur der seine Bilder bekommen hat. Wenn du sie aber jetzt veröffentlichst und es klagt dich jemand, dann weißt, warum eine Rechtschutzversicherung brauchen kannst.
Die einzige mir bekannte Möglichkeit ist, diese auf der Eintrittskarte als Bedingung anzugeben, dass die Fotos veröffentlicht werden dürfen. Und sonst Karte retour.