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Zitat von insomapi
IRRTUM
besonders der letzte Satz ist gänzlich falsch. Denn dann gäb es kein Gesetz RECHT AM EIGENEN BILD sondern RECHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG AM EIGENEN BILD
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Hast Du mal ins Gesetz geschaut? Nö, oder?
§ 22 [Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)
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Und man kann durchaus das Löschen verlangen
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Nein, wohl eher nicht.
Zitat:
...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)
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Das ist sicher nicht richtig. Der Anspruch aus § 22 KUG ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein zivilrechtlicher Anspruch, für dessen Durchsetzung die Polizei keinen Finger krumm machen darf und wird. Unterlassung oder sonstiges in diesem Zusammenhang wird Dir nur ein Gericht zubilligen.
Woher hast Du deine Theorien?
Zitat:
Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an
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Pfffff....