Zitat:
Zitat von Tom
Soweit ich weiß, kann der Erstkäufer seine Garantie-Rechte an den Käufers seines Objektivs übertragen (natürlich möglichst schriftlich).
Als Rechtsnachfolger des Erstkäufers kann der Gebrauchtkäufer seine Ansprüchee ggü. Sigma dann uneingeschränkt einfordern.
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Nein, Garantie ist eine freiwillige Leistung und die kann der Garantiegeber an bestimmte Bedingungen knüpfen (z.B. auf den ERstkäufer beschränken), solange er die transparent angibt. Der Erstkäufer könnte aber mit dem Zweitkäufer vereinbaren, dass Garantiesachen über ihn laufen können.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist das anders, die ist übertragbar.