Zitat:
Zitat von Dynaxmatz
Es ist richtig, daß Du die Kamera zuerst Deinem Händler geben mußt, damit er sich zuerst die Kamera anschaut, denn dann bleiben Garantie usw auch gewährt.
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Dies ist nicht richtig.

Um die gesetzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, stimmt obige Aussage, dass der Händler der erste Ansprechpartner ist.
Die von Sony angebotene (freiwillige) 2-jährige Garantie für den Ersterwerb kann direkt geltend gemacht werden:
Zitat:
Zitat von Sony
Im unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Produkt innerhalb der Garantiezeit einen Defekt aufweist, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler oder ein Mitglied unseres Autorisierten Servicenetzes (ASN) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ...
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Hier die
Sony-Garantiebedingungen.
Meine Erfahrungen waren hinsichtlich der Abwicklung über Herstellergarantie durchweg positiv, bei Gewährleistung außerhalb einer evt. nur 12-monatigen Herstellergarantie gab's mit dem Händler meist Probleme durch die Beweislastumkehr.