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#29 | |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
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Zitat:
Unabhängig davon, besteht u.U. die Möglichkeit, dass ein Erziehungsberechtigter der Veröffentlichung oder Verwendung der Kinderbilder widerspricht und voll und ganz im Recht ist. Allein die Anmerkung eines Fotografenwettbewerb gibt noch keinem das Recht die Bilder frei verwenden zu dürfen. Gerade bei Kindern ist das ein sehr enges Thema, in dem nicht viel Spiel ist. Allein bei ausländischen Besuchern gehört eine Informationspflicht entsprechend der Landessprache dazu. Das sich das recht schwer gestalten läßt, steht außer Frage. Weiterhin wären die Wettbewerbsbedingungen interessant, nicht das der Fotograf automatisch alle Rechte an den Veranstalter abtritt ![]() ![]() ![]()
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest... Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera... ![]() |
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