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Alt 22.06.2007, 18:50   #1
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Zitat:
Zitat von Hansevogel Beitrag anzeigen
Abschließend zu diesem Thema ...
Wird der Thread jetzt geschlossen?
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Alt 22.06.2007, 18:58   #2
SirSalomon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Wird der Thread jetzt geschlossen?
Nein, warum auch?
__________________
Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2007, 17:07   #3
-TM-
 
 
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
*nochmalaufwärm*
Was passiert, wenn auf einem öffentlich bekanntgegebenen und ebenso zugänglichen Treffen von Fliegern / Oldtimerfahrern / Fallschirmspringern etc. eine Einzelperson als Hauptmotiv abgebildet wird, die aber bspw. durch Mütze und Sonnenbrille das Gesicht abgedeckt hat, sodaß entscheidende zur Wiedererkennung der Person nötige Merkmale nicht erkannt werden können? Muß man da dann auch ein Release für haben? Oder ist das dann wiederum egal, weil der Mensch unter der "Ausrüstung" größtenteils versteckt ist?

Nochmal kurz zum Thema Property-Release: Was fällt da alles drunter? Habe ich im bisherigen Verlauf des Threads noch nicht richtig verstanden. Hat man da dann wieder das Problem, daß man Flugzeug / Auto / Fallschirm von o.g. Personenkreisen auch nur mit einem Property-Release fotografieren und veröffentlichen darf?
__________________
Gruß, Tobias
-TM- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2007, 17:55   #4
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Nochmal kurz zum Thema Property-Release: Was fällt da alles drunter?
Ich glaube, das ist noch komplizierter als das Persönlichkeitsrecht.
Was mir spontan einfällt:
- Alles, was unter das Hausrecht fällt, also Aufnahmen auf privatem Grundstück, z.B. Tiere im Zoo, der Swimming Pool im Hotel, die Parkanlage im Schlossgarten, Bahnhofsanlagen und Kirchen von innen.
- Geschützte Marken
- Der Eiffelturm bei Nacht (die Beleuchtung ist geschützt)
- neuerdings die ganzen Ruinen in Griechenland
- irgendeine Firma hat die Rechte auf den englischen Garten in München.

Hier hat mal jemand noch so einiges zusammengetragen.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
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Alt 24.06.2007, 18:00   #5
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
- irgendeine Firma hat die Rechte auf den englischen Garten in München.
Englischer Garten? Willst Du sagen, daß man da nicht mehr fotografieren dürfen soll? Kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Ist doch ein öffentlicher Park.

Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Hier hat mal jemand noch so einiges zusammengetragen.
Nur für angemeldete User.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.06.2007, 18:11   #6
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Englischer Garten? Willst Du sagen, daß man da nicht mehr fotografieren dürfen soll? Kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Ist doch ein öffentlicher Park.
Fotografieren für den privaten Gebrauch und die eigene Homepage darfst du wohl, genauso wie z.B. in den meisten Zoos (Ausnahme Hagenbeck!) etc.
Aber für die kommerzielle Nutzung brauchst du ein PR, und zwar von der "Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen".


Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Nur für angemeldete User.
Uuups, sorry.
Da ist eine ziemlich lange Liste und bei manchen Objekten wird man sich vermutlich verwundert die Augen reiben.
Aber wie gesagt, dies betrifft i.d.R. nur die kommerzielle Nutzung.

Was nicht da steht und wo ich auch überfragt bin, ist z.B. der Posttower in Bonn. Da hätte ich nämlich auch ein paar Bildchen.
__________________
Gruß Jörg

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Geändert von BadMan (24.06.2007 um 18:13 Uhr)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2007, 18:33   #7
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Also wenn ich die letzten Posts so lese, fotografiere ich wohl besser keine Parkanlagen, Gebäude oder Tiere (bei Hagenbeck). Im Baumarkt wurde ich auch schonmal von der "inneren Sicherheit" angesprochen, dass das Fotografieren verboten sei. Ich fotografiere lieber Menschen.

Zitat:
Zitat von cabal Beitrag anzeigen
... wenn ich mir soviele Gedanken machen muß, .... dann lass ich es einfach ganz sein - ich fotografiere einfach keine Leute.
Opps, oder leiber doch keine Menschen? Was soll ich denn überhaupt noch fotografieren?

Fazit: Ich mache so weiter wie bisher, stelle die Fotos auch in's Internet, nutze sie nicht kommerziell und denke, dass sich der Schaden im Problemfall in Grenzen halten wird. Nichts ist ohne Risiko! Beim Bungee-Jumping oder beim Sex kann auch mal das Gummi reißen.
__________________
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Geändert von Schlaudenker.de (24.06.2007 um 18:44 Uhr)
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Alt 26.06.2007, 17:31   #8
-TM-
 
 
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Was passiert, wenn auf einem öffentlich bekanntgegebenen und ebenso zugänglichen Treffen von Fliegern / Oldtimerfahrern / Fallschirmspringern etc. eine Einzelperson als Hauptmotiv abgebildet wird, die aber bspw. durch Mütze und Sonnenbrille das Gesicht abgedeckt hat, sodaß entscheidende zur Wiedererkennung der Person nötige Merkmale nicht erkannt werden können? Muß man da dann auch ein Release für haben? Oder ist das dann wiederum egal, weil der Mensch unter der "Ausrüstung" größtenteils versteckt ist?
Hat dazu noch jemand ein paar erleuchtende Worte?
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Gruß, Tobias
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