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#1 | |
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
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Zitat:
![]() hmmm ja.. eigentlich ist das Thema wirklich nervig. Ich konzentrier mich persönlich auf Gebäude, Architektur, Landschaften, Tiere. Da kommt auch keine Langeweile auf und in den meisten Fällen muß ich mir nicht die geringsten Gedanken machen ob ich irgendjemandens Recht verletze. Aus ähnlichen Gründen hab ich auch keine Internet Seite - es nervt mich viel zu sehr darauf zu achten das ich nur ja keinen Fehler mache damit dann irgendein Abmahnverein dahergeschissen kommt. Ich kann getrost drauf verzichten... früher gings ja auch ![]() cheers
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Holen sie mir diese Myozyten! Ich will sie in meinem Büro sprechen! (Dr. House) |
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#2 | |
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
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Zitat:
![]() Gruß: Joachim
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Rettet die Fische, esst mehr Kormorane! Rettet mich, esst meine Feinde! |
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#3 |
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
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VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest... Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera... ![]() |
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#5 |
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
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*nochmalaufwärm*
Was passiert, wenn auf einem öffentlich bekanntgegebenen und ebenso zugänglichen Treffen von Fliegern / Oldtimerfahrern / Fallschirmspringern etc. eine Einzelperson als Hauptmotiv abgebildet wird, die aber bspw. durch Mütze und Sonnenbrille das Gesicht abgedeckt hat, sodaß entscheidende zur Wiedererkennung der Person nötige Merkmale nicht erkannt werden können? Muß man da dann auch ein Release für haben? Oder ist das dann wiederum egal, weil der Mensch unter der "Ausrüstung" größtenteils versteckt ist? Nochmal kurz zum Thema Property-Release: Was fällt da alles drunter? Habe ich im bisherigen Verlauf des Threads noch nicht richtig verstanden. Hat man da dann wieder das Problem, daß man Flugzeug / Auto / Fallschirm von o.g. Personenkreisen auch nur mit einem Property-Release fotografieren und veröffentlichen darf?
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Gruß, Tobias
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#6 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Ich glaube, das ist noch komplizierter als das Persönlichkeitsrecht.
![]() Was mir spontan einfällt: - Alles, was unter das Hausrecht fällt, also Aufnahmen auf privatem Grundstück, z.B. Tiere im Zoo, der Swimming Pool im Hotel, die Parkanlage im Schlossgarten, Bahnhofsanlagen und Kirchen von innen. - Geschützte Marken - Der Eiffelturm bei Nacht (die Beleuchtung ist geschützt) - neuerdings die ganzen Ruinen in Griechenland - irgendeine Firma hat die Rechte auf den englischen Garten in München. Hier hat mal jemand noch so einiges zusammengetragen.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#7 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Englischer Garten? Willst Du sagen, daß man da nicht mehr fotografieren dürfen soll? Kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Ist doch ein öffentlicher Park.
Zitat:
Rainer |
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#8 | |
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
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Zitat:
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Gruß, Tobias
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