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#19 |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
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Auch wenn ich kein Jurist bin, sehe ich keinen Handlungs- oder Änderungsbedarf an der Vereinbarung.
Geltendes Recht wird damit nicht ausgehebelt, rechtswidirge Vereinbarungen nicht getroffen. Höchstens moralisch verwerfliche Vereinbarungen könnten die Vereinbarung kippen. Da diese nicht eingebunden sind, beide Vertragspartner volljährig und voll Geschäftsfähig sind, wird's keine Probleme geben...
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest... Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera... ![]() |
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