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Zitat von turboengine
„ Schon das Lesen eines Buches auf einer Parkbank war zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern laut Polizei nicht erlaubt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die im Freistaat verhängte Ausgangssperre nicht verhältnismäßig war.“
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In BaWü waren anfangs auch die Parkbänke mit Flatterband gesperrt. Aber um ehrlich zu sein, ein unbekanntes Virus dessen Gefährlichkeit nicht einzuschätzen ist, dazu die Bilder z.B. von Bergamo. Natürlich kann man im Nachhinein sagen es war übertrieben und da haben Bürokraten sich ausgetobt weil sie endlich mal richtig was verbieten konnten, aber es hätte wirklich auch anders kommen können. OHNE Massnahmen wäre das passiert, davon bin ich überzeugt.
Wie ein Gericht beurteilen kann was nach damaligem Wissensstand sinnvolle Massnahmen waren wundert mich allerdings - welche Informationen haben die bekommen? Auch Richter sind manchmal der Schwurbler-Szene nahe.