Zitat:
Zitat von BeHo
Es gibt eine namentliche Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt inkl. Impf- und Serostatus ( ifSG § 7, ifSG § 9).
Es sind wohl genügend Daten vorhanden, um die Auswirkungen der Impfungen bei der Verbreitung von COVID-19 zu beurteilen.
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Nein, eben nicht. Gemeldet wird die Erkankung zu dem Zeitpunkt wo sie erkannt wird. Das war's. Aber es wird NICHT der Krankheitsverlauf getracked so dass niemand weiss ob es einen leichten oder schweren oder symptomlosen Verlauf gab.
Meines Wissen wird auch NICHT gemeldet ob die Person unter Vorerkrankungen leidet, immunsupprimiert ist, alle diese wichtigen Daten.
Somit ist diese Meldung für den statistischen Zweck völlig nutzlos.