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#1 | ||
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Zitat:
Nein, was man auch hier nachlesen kann. Mir geht es hier nur um die Datenschutzkeule, die Du immer wieder schwingst, ohne GENAU zu sagen, was Du damit KONKRET meinst. Dass es an der Organisation inkl. sicherer digitalen Infrastruktur noch viel zu verbessern gibt, ist unbestritten. Zitat:
P.S.: Bitte nicht nach "Bad Impfingen" in Google suchen. Den Ort haben wohl vor mir noch andere erfunden. ![]()
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. Geändert von BeHo (30.11.2021 um 17:47 Uhr) |
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#2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
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Zitat:
![]() Nur so zur Info: die Meldepflicht umfasst einen "Tatbestand", nach §6 IfSG (je nach Krankheit) den Verdacht, die Erkrankung, den Tod an dieser Krankheit durch behandelnde Ärzte, Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen u.ä., und nach IfSG §7 (sog. "Labormeldepflicht") den Nachweis, in Einzelfällen (Tuberkulose) schon den Verdacht auf den Nachweis eines Krankheitserregers. Die GA (Geundheitsämter) machen dann eine Fallbearbeitung, d.h. die Betroffenen werden angerufen oder aufgesucht, über Maßnahmen aufgeklärt (Hygiene, ggfs. Quarantäne usw.) und dann je nach Krankheit weiter überwacht. Bei SARS-CoV2 und zu Hause/Quarantäne wird nach 5 Tagen und nach 2 Wochen ein weiterer Abstrich genommen, wenn der 2. noch pos. nach der 3. Woche noch einer usw. Die Betroffenen werden dabei befragt (dafür gibt es einen Interview-Fragenkatalog, den die Bearbeiter, i.d.R. Ärzte, abarbeiten), tlw. wird um Symtomtagebuch gebeten usw. Das gilt auch bei hospitalisierten Betroffenen, zusätzlich machen die behandelnden Ärzte Angaben, die Schweigepflicht gilt ggü. dem GA bei IfSG-Fällen nicht. Alle diese Daten landen in der Fallbearbeitung und werden ausgewertet und vom RKI letztendlich im "Infektionsepidemiologischen Jahrbuch" zusammenfassend dargestellt. Unter dem link kann man die letzten 20 Ausgaben (2001-2020) runterladen, sind jeweils ca. 250 Seiten stark. Wöchentlich gibt es das "Epidemiologische Bulletin" (Suchmaske). Das ist wöchentliche "Pflichtlektüre" für Labormediziner, Amtsärzte, Krankenhausleiter usw., andere Ärzte sollten und -dank Intenet- jedermann darf gerne mitlesen. Nur um die Zahlen mal in Relation zu setzen, warum manches davon im Moment vielleicht nicht so gut funktioniert:
In den Jahren 2015-2017 wurden pro Jahr insgesamt weniger IfSG-Fälle gemeldet, als allein in der KW47 für SARS-CoV2 (22.-29.11.2021), d.h. die GA müssen eine Jahresarbeitsleistung in einer Woche erbringen. Oder die Top2-Infektion pro Jahr über die letzen 5 Jahre hatte ähnlich viele Fälle wie SARS-CoV2 an einem einzigen Tag, dem 26.11.2021. Das macht die Zahlen für mich greifbarer. Egal wie gut ein System aufgestellt ist, einen Faktor 50+ zu skalieren schafft keine Lösung bei dieser Komplexität und Dynamik. -thomas
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gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister. So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
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#3 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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#4 |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.264
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Hierzulande haben wir jetzt auch die ersten beiden bestätigten Omicron Fälle ...
War eh nur eine Frage der Zeit. |
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#5 | |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Zitat:
Das ist ja doch deutlich mehr und besser, klingt aber auch nach viel Handarbeit und ist wahrscheinlich bei der Lawine der aktuellen Fälle nicht mehr wirklich machbar für die Ämter. Im Jahrbuch stehen ja nur demographische Daten und Krankheitsverlauf zu den Fällen - werden denn auch andere Daten wie z.B. Gewicht oder Vorerkrankungen gemeldet?
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