CHF 5.- ist wirklich wenig, hätte auch 10-20% des Ticketpreises für Vorleistungen des Veranstalters akzeptiert.
Hierzulande ist die Rechtslage aber noch unklar. Es gibt nach wie vor kein offizielles Verbot solcher Veranstaltungen. Sagen die Festivals aus eigenem Antrieb und nicht aufgrund behördlicher Massnahmen ab, müssten sie unter Umständen auch für die Künstlergagen aufkommen. Erst bei einem behördlichen Verbot kann höhere Gewalt geltend gemacht werden.
Amerikanische Veranstalter haben begonnen, Termine auf Herbst 2021 zu verschieben, der Branche weht also ein kalter Wind ins Gesicht ...
John Mayer wird froh sein, seine World Tour von März bis Oktober 2019 durchgeführt zu haben