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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Corona - Pandemie. Eine Welt verändert sich...
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Alt 18.04.2020, 09:32   #1
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.267
Zitat:
Zitat von kiwi05 Beitrag anzeigen
Ich habe Konzert-Eintrittskarten für 240€ über Eventim gekauft. Das Konzert hätte am 1.4.2020 stattfinden sollen. Es ist natürlich ausgefallen, es gibt keinen Nachholtermin.
Eventim ist auf Tauchstation. Hotline zum Schutz der Mitarbeiter geschlossen. Email-Kontakt schleppend und hinhaltend.
Da hatte ich wohl mehr Glück.
Bei uns ist es so, dass man beim Kauf von Tickets einen Vertrag mit dem Veranstalter abschliesst, nicht mit dem Ticketverkäufer. Darum habe ich am Ostermontag mal den Veranstalter allblues.ch angeschrieben. Habe nicht schlecht gestaunt, als ich schon 2h später eine Antwort erhielt ("Bei Verschiebungen bleiben die Tickets fürs neue Datum gültig und können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden."). Ich habe dann erläutert, warum ich am 2.9. nicht teilnehmen kann und bekam umgehend Bescheid ("Ich autorisiere morgen Ticketcorner für die Rückerstattung; Sie erhalten dann direkt von Ticketcorner Bescheid."). Am Dienstag hat sich dann Ticketcorner gemeldet und mir mitgeteilt, wohin ich die Tickets senden kann, natürlich mit dem Vermerk: "Die entsprechende Gutschrift erfolgt so bald als möglich, wir bitten Sie aufgrund der aktuellen Situation jedoch um mehrere Wochen Geduld."

Bin gespannt, wann der Betrag auf der Kreditkarte gutgeschrieben wird.

Noch zu der Reaktion von allblues zur Corona Krise:
CORONA: Konzert-Kompensationen - Ticket-Rückerstattungen - Lage der Veranstaltungsbranche

Geändert von HaPeKa (18.04.2020 um 09:38 Uhr)
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Alt 18.04.2020, 10:18   #2
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
Frage zur Gutscheinvariante:
Gibt es hier zeitliche Beschränkungen? 1 Jahr, 2 Jahre?
__________________
freundliche Grüsse, Hermann
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 10:31   #3
a1000
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 03.08.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.881
Zitat:
Zitat von Dornwald46 Beitrag anzeigen
Frage zur Gutscheinvariante:
Gibt es hier zeitliche Beschränkungen? 1 Jahr, 2 Jahre?
Bei Reisen ist der Plan, dass die Gutscheine bis Ende 2021 gültig sind. Danach wird der Betrag ausgezahlt.
Es soll auch Härtefallregelungen geben.
Die entscheidende Frage ist, ob der Staat für die Gutscheine Garantie übernimmt. Wenn ja, werden viele keine Probleme mit Gutscheinen haben. Wenn nicht, werden die Leute das Geld haben wollen und die Reiseveranstalter reihenweise pleite gehen.

Dem Gesetz muss die EU noch zustimmen und die will irgendwie nicht wirklich...
__________________
___
a1000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 10:38   #4
Harry Hirsch
 
 
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
Das Gesetz halte ich für hochproblematisch. In D gilt (verfassungsrechtlich) ein Rückwirkungsverbot. Auch wenn Reise/Veranstaltung wasauchimmer in der Zukunft liegen, der Kaufvertrag ist Vergangenheit und abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt des Abschlusses galten bestimmte Regeln (z.B. "Geld zurück").

Das kann man nicht einfach rückwirkend außer Kraft setzen.
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Grüße Joachim
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Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann)

Geändert von Harry Hirsch (18.04.2020 um 10:41 Uhr)
Harry Hirsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 10:20   #5
Harry Hirsch
 
 
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
bei Eurowings erstmal ein Jahr. Stört mich zwar (aus prinzipiellen Erwägungen) persönlich, nehme ich aber erstmal so hin. Der Erstattungsanspruch verfällt dort übrigens nicht

Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
...schnipp...
Noch zu der Reaktion von allblues zur Corona Krise:
CORONA: Konzert-Kompensationen - Ticket-Rückerstattungen - Lage der Veranstaltungsbranche

"Angesichts dieses enormen Aufwandes wird bei Rückerstattungen für aufgrund der behördlichen Anordnungen abgesagte oder verschobene Konzerte eine Pauschale von fünf (5) Franken pro Ticket abgezogen."
__________________
Grüße Joachim
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Geändert von Harry Hirsch (18.04.2020 um 10:23 Uhr)
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Alt 18.04.2020, 10:32   #6
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.267
CHF 5.- ist wirklich wenig, hätte auch 10-20% des Ticketpreises für Vorleistungen des Veranstalters akzeptiert.

Hierzulande ist die Rechtslage aber noch unklar. Es gibt nach wie vor kein offizielles Verbot solcher Veranstaltungen. Sagen die Festivals aus eigenem Antrieb und nicht aufgrund behördlicher Massnahmen ab, müssten sie unter Umständen auch für die Künstlergagen aufkommen. Erst bei einem behördlichen Verbot kann höhere Gewalt geltend gemacht werden.

Amerikanische Veranstalter haben begonnen, Termine auf Herbst 2021 zu verschieben, der Branche weht also ein kalter Wind ins Gesicht ...

John Mayer wird froh sein, seine World Tour von März bis Oktober 2019 durchgeführt zu haben
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 10:34   #7
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
..."Angesichts dieses enormen Aufwandes wird bei Rückerstattungen für aufgrund der behördlichen Anordnungen abgesagte oder verschobene Konzerte eine Pauschale von fünf (5) Franken pro Ticket abgezogen."
wieso
Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
......
Ist es nicht okay, dass sie einen Aufwand, den sie nicht zu verantworten haben, in Rechnung zu stellen? Im Normalfall ist würde das sicherlich auf Kulanz kostenlos erfolgen. Aber in der jetzigen Situation? Die Veranstalter haben null Einnahmen, weiterhin Ausgaben und sollen dann auch noch alle Gutschriften kostenlos durchführen? Gemeinsam durch diese Krise gehen würde für mich anders aussehen.

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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Alt 18.04.2020, 10:39   #8
Harry Hirsch
 
 
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Ist es nicht okay, dass sie einen Aufwand, den sie nicht zu verantworten haben, in Rechnung zu stellen?
ich habe es doch auch nicht zu verantworten.

Und mal ganz ehrlich: wenn es umgekehrt wäre....
__________________
Grüße Joachim
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Harry Hirsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 14:15   #9
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
ich habe es doch auch nicht zu verantworten...
Dann sind es schon mal zwei, die es nicht zu verantworten haben.

Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
...Und mal ganz ehrlich: wenn es umgekehrt wäre....
Umgekehrt heißt dann was in diesem Falle?
Wenn Du es zu verantworten hast, liegt die Last bei Dir,
hat der Veranstalter es zu verantworten, liegt sie bei ihm.
Das ist doch recht einfach, oder?

Gruß
Ralf
__________________
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