Zitat:
Zitat von y740
Na ja, Taschenlampen haben am Fahrrad nichts zu suchen. Auch eine Fahrradbeleuchtung muss laut STVZO bauartgenehmigt sein. Auch Stirnlampen sind als Beleuchtung im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Gruß Jens
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Solche Gesetze sind aus dem letzten Jahrtausend mit samt der Dinosauriertechnik von damals. Für ein Hochtechnologieland erbärmlich.
An ein MTB müsste also ein Dynamo ran usw... Klar
Aber hier gilt nicht die Pragmatik sondern betreutes Denken.
Müsste man morgen per Gesetz einen Flatulenzschein beantragen, wäre der Deutsche wahrscheinlich als erster Bürger im Amt um sich anstandslos anzustellen.