Hallo Kurt,
danke für den Link, den merke ich mir. Da wird für mich einigermaßen verständlich argumentiert, was ich für den Bereich der Streetfotografie und rein privaten Hobbyausübung schon immer so gesehen habe: Das DSVGO ändert nichts an der bisherigen Rechtslage.
Ob der Problemfall Eventfotografie ebenfalls mit den angeführten Argumenten erlaubt bleibt, sehe ich in dem Fall, in dem die abgebildeten Personen kein Beiwerk sind (also das Motiv die Gruppe auf der Bühne und die Personen davor nur zwangsläufig auf dem Bild) weiter kritisch.
Hans
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