![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#34 | |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
|
Aber eine auffällige Liste an Verkehrsdelikten hatten sie schon, oder (rote Ampel, 160 bei 100, ...)? (Ja, ich weiß: juristisch gesehen sind sie noch nicht verurteilt und somit Ersttäter).
Zitat:
![]() ![]() ![]() Ein Vergleich zu anderen Vergehen halte ich für unangebracht. Für mich zählt alleine dieser Fall und ja, ich bin nicht dabei gewesen. Aber das es sich hier um reine Raserei ohne Rücksicht auf die Umwelt handelt, ist, glaube ich, unstrittig. Der Fahrer hat Schäden für seine Umwelt billigend in Kauf genommen und für mich offensichtlich grob fahrlässig gehandelt. Und ja, eine Gefängnisstrafe macht das junge Opfer nicht wieder lebendig. Aber eine derart milde Starfe ist weder für die Angehörigen, denen, unbekannterweise, mein vollstes Mitgefühl gilt, nachvollziehbar noch ist sie das richtige Signal für aktuelle und zukünftige Raser im Straßenverkehr. Ich habe die "Randargumentation" noch nie verstanden: Da bekommt man mildernde Umstände, wenn man nur ordenlich betrunken war (Solche Urteile hat es zu mindestens früher recht häufig gegeben) und hier ist die NICHT-Verabredung zum Rennen Begründung für das milde Urteil? Der Fahrer ist grob fahrlässig vorsätzlich zu schnell gefahren und hat in Folge dessen eine junge, unbeteiligte Frau ums Leben gebracht - Was spielt es da für eine Rolle, ob sie sich zum Rennen verabredet hatten oder nicht? So sehr ich versuche, für so manches milde Urteil, welches in der Öffentlichkeit diskutiert wird, Verständnis aufzubringen (schon alleine deshalb, weil man eben weder dabei gewesen ist, noch die Tatbeteiligten persönlich kennt), bin ich hier definitiv an meine Verständnisgrenzen gestoßen. Das Urteil wird ja sicher noch nicht rechtskräftig sein. Ich bin Gott sei dank, sehr unerfahren in juristischen Dingen: Könnte die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen und in der nächsten Instanz eine hörere Strafe errreichen? Falls das nicht möglich ist, hoffe ich, dass es noch irgendeine Chance zu einem neuen Verfahren gibt. Für mich ist, aus der Ferne und nur durch die Medien informiert betrachtet, dieses Urteil unerträglich und absolut nicht nachvollziehbar. Niedergeschlagend grüßend Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
|
![]() |
![]() |
|
|