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meshua 14.04.2016 19:24

Ein Menschenleben ist nicht mehr viel Wert
 
Da wird mir als Unbeteiligter schon ganz anders: Zumindest in Deutschland bleibt man mit richterlichem Segen auf freiem Fuß. Also dann: weiter Kräftemessen und mit VOLLGAS durch diese Bananenrepublik! "Hoffentlich passiert den Alufelgen nichts..." :roll: :flop:

meshua.

Bernd0305 14.04.2016 19:34

Dazu möchte ich mich auch äußern! Als ich das heute im Radio gehört habe, konnte Ich es kaum glauben!

Die schlimmste Straftat in Deutschland ist inzwischen offenbar, wenn man das FA besche****.

Für Raserei mit Todesfolge hätte man in den USA wahrscheinlich 15 Jahre bekommen. Zu Recht. Eine unbeteiligte junge Frau musste mit ihrem Leben bezahlen. Unglaublich. :flop:

wwjdo? 14.04.2016 19:45

War da nicht mal (vor ein paar Jahren) auch der Sohnemann des OB involviert?

Kaum zu glauben, das Urteil.

Bei so einem Rechtsverständnis wird ggfs. die Selbstjustiz wieder Einzug halten...:roll:

Booze 14.04.2016 20:01

Zitat:

Zitat von wwjdo? (Beitrag 1810786)

Bei so einem Rechtsverständnis wird ggfs. die Selbstjustiz wieder Einzug halten...:roll:

Mach das und dann weist du was dir blüht! :flop:

Dornwald46 14.04.2016 20:38

Da fällt mir eine frühere Schlagzeile der BILD Zeitung ein, die da hieß:
S..stall Justiz

wwjdo? 14.04.2016 20:41

Zitat:

Zitat von Booze (Beitrag 1810794)
Mach das und dann weist du was dir blüht! :flop:

Unter bestimmten Voraussetzungen halte ich so etwas für denkbar. In der Historie gibt es ja Fälle wie z.B. Marianne Bachmeier, die Mutter eines Mordopfers...

cbv 14.04.2016 20:53

Zitat:

Zitat von Bernd0305 (Beitrag 1810782)
Für Raserei mit Todesfolge hätte man in den USA wahrscheinlich 15 Jahre bekommen..

Hängt von Bundesstaat und den Umständen ab und kann eine Strafe von $1,000 (Georgia) bis 30 Jahre Haft (Louisiana) nach sich ziehen. War bspw. Alkohol im Spiel, oder war man bereits mehrfach durch Unfälle auffällig, fällt die Strafe höher aus.

Jumbolino67 14.04.2016 20:54

Hier im Bericht ist immerhin ein Minimum der Begründung für das Urteil aufgeführt, ein Kommentar ist auch schon erschienen.

Gruß Jumbolino

dey 14.04.2016 21:14

Was ich schockierend finde, dass sich das unsoziale Verhalten direkt nach dem Unfall nicht juristisch auswirken soll. Auch das Auftreten vor Gericht kann / soll sich auf das Strafmaß auswirken. Und da hapert es doch wohl von vorn bis hinten.

Oldy 14.04.2016 21:25

Der Fahrer konnte unter Schock gestanden haben und das Mädchen vollkommen ausgeblendet habe. Für so ein unsoziales Verhalten gibt es im Strafgesetzbuch auch keine Norm.

Ich will den Mann nicht entschuldigen, aber der Richter hatte nicht anders urteilen können, selbst wenn er wollte. Er muss sich an geltene Gesetze halten.
Unbefriedigend ist das allemal und für die Eltern des Mädchens ein Schlag ins Gesicht.


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