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#11 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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na , da jeder googeln kann werde n alle Juristen bald arbeitslos
![]() Unfall verursacht, Betriebserlaubnis erloschen -> Versicherung muss nicht zahlen gilt meines Wissen so nicht in jedem Fall. Durch die erhöhten Emissionen wird ja die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Zitat:
Laut Bußgeldkatalog kostet das Betreiben eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis 50 €. Haftungsfreistellung funktioniert nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. D.h. wenn jemand belangt wird, dann trifft ihn die Strafe persönlich, er kann nur Regreß fordern. Das könnte schon an kleinen Dingen scheitern (z.B. dass er bei der konkreten Fahrt ein anderes Auto oder Verkehrsmittel hätte nehmen können). Der VW hat ohne Zweifel einen Mangel, übliche Routine Nachbesserung, falls das nicht gelingt Wandlung. Ansprechpartner ist der Händler, der das Fahrzeug verkauft hat. Hans |
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