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Registriert seit: 03.12.2010
Beiträge: 948
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So wie Detlef schon schrieb, es steht schwarz auf weiss da:
An keiner Stelle steht, dass man den Artikel vor Ort "angucken & bezahlen & mitnehmen" kann. Nur "angucken". Obwohl... "angucken & bezahlen" würden die vielleicht gerade noch so zulassen. Aber mehr nicht. ![]() Zitat:
- Du (oder wer anders) fährst hin, schaust dir irgendein Objektiv an und befindest es für gut. D.h. FALLS das Treffen tatsächlich zustande kommt und sie sich die Mühe machen, ein Vorführexemplar aufzutreiben. (Sprit und Zeit weg) - Du überweist dem Verkäufer das Geld und wartest auf das Paket. (Geld weg) - Eine Versandnummer* wird mitgeteilt. Nichts wird versendet. Nichts kommt. - Nach einer Weile geht man zur Polizei und meldet von Vorfall. (Nerven weg) Somit erfolgreich größtmöglichen Schaden für sich selbst erzielt. (Zeit+Geld+Nerven weg) ![]() *Diese ist natürlich fiktiv, aber das stellt sich erst im Nachhinein heraus. Wenn der Verkäufer mit dem gekaperten(?) Ebay-Account die 4.246,56 EUR für das versteigerte Canon Objektiv und die 7.099,00 EUR für das an Anfang des Threads erwähnte Sony Objektiv erstmal hat, und nochmal die 2.109,00 EUR von dir, wird es ihn wenig jucken, wenn jemand ihn darauf aufmerksam macht, dass die Versandnummer falsch ist. Zitat:
P.S. Wurde die Seriennummer in der Auktion genannt?
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