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Alt 06.12.2014, 08:47   #9
Anthem
 
 
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Die Formulierung sollte wohl eher heißen 15.000 € Steuererstattung wurde zurückgefordert, da sein Betrieb unter Liebhaberei fiel, sprich die Gewinnerzielungsabsicht mehr als fraglich war.
Stimmt, so ist die Formulierung wohl richtiger. Gewinn wollte er schon machen, hat aber nicht geklappt. Ist ja auch Wurscht wie das bei ihm war, ich wollte nur die Folgen unüberlegten Handels illustrieren.

Warum der TO wegen eines Mitgliedsbeitrags den Anwalt bemüht, wegen steuerrechtlicher Fragen aber anstatt Steuerberater ein internetforum, verstehe ich auch nicht. Na ja.

Guten Morgen
Michael
Anthem ist offline   Mit Zitat antworten
 


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