Zitat:
Zitat von Anthem
Bedenke: Auf den 100er der vorher netto in der Tasche landete, kommen jetzt Einkommensteuer, MwSt, umgelegte Gebühren, dein Maschinenpark, Fahrzeug, etc. mit drauf. Von deinem bisherigen Hochzeitshonorar bleibt nur die Hälfte, verdoppelst du dein Honorar, hast du nur die Hälfte an Kunden.
Soweit mein Kenntnisstand, wenn da was falsches dabei ist, freue ich mich über Korrekturinfo
LG Michael
|
Zwei Dinge sind entscheidend bei der Anmeldung:
Als was man ein Gewerbe anmelden möchte und ob man unter der Kleinunternehmen Regelung damit fällt.
Zu 1) gewisse Berufe sind geschützt, wie Fotograf, Friseur etc. dafür braucht man einen entsprechenden Ausbildungs-Nachweis, was auch richtig so ist. Daher sollte man bei der Gewerbeanmeldung entsprechend kreativ sein und anstatt z.B. „Lohnbuchhalter“ „Bürotätigkeit“ angeben, also sich etwas allgemeiner fassen. Allerdings sollten dann die Rechnungen auch nur mit dieser Tätigkeit ausgestellt werden. Welcher Begriff für den Fotografen verwendet werden kann, weiß ich nicht. Ich hatte im Studium damals "Promotion und Bürotätigkeiten" angegeben und damit so ziemlich alles gemacht.
2) Steuerlich gibt es den Begriff des Kleinunternehmens, das beinhaltet Jahresumsätze von irgendwas um 17.000t Euro (genauen Betrag bitte selber in Erfahrung bringen), wer das bei der Gewerbeanmeldung angibt, darf logischer Weise nicht über diese Grenze kommen, braucht dafür aber auch keine Vor- und Umsatzsteuer Regelungen beachten. Die Rechnungen werden netto, ohne Ausweisung der MwSt erstellt, mit dem Hinweis, dass man das nicht braucht: zB „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!“ oder so ähnlich. Im Netz finden sich genügend Muster dazu.