Die Schwierigkeiten sind evtl. etwas weniger schwerwiegend beim Paketkopter; das Grundproblem ist aber doch dasselbe: Beide Flugkörper können auch mal vom Himmel fallen und jemandem wehtun.
Ist eigentlich aus juristischer Sicht klar, wer für so was die Schuld trägt? In dem Fall vermute ich mal würde DHL nicht aus der Haftung kommen. Spätestens wenn Privatleute ihre Drohne zur Omi schicken wird's Komplizierter: Haftet Hersteller oder Halter für technische versagen? Ähnliche Diskussionen hat man vor ein paar Jahren über das autonome Fahren geführt...wie da der Stand der Dinge ist, weiß ich im Moment auch nicht genau.
Gruß Christoph
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