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Alt 30.05.2013, 22:40   #9
Schranzie
 
 
Registriert seit: 17.05.2013
Ort: Konstanz
Beiträge: 322
BGB § 437 demnach musst du dem Hersteller 3x das Recht zur Nachbesserung geben.
Danach kannst du eine Minderung des Kaufpreises verlangen, bzw. vom Kaufvertrag gänzlich zurücktreten.

Leider habe ich auch schon die Erfahrung gemacht das sich selbst grosse Konzerne sehr gerne Quer stellen und so tuen als ob es nicht anders möglich wäre, wenn du dort jedoch anrufst und nicht mit dem Setzling sondern gleich mit dem Gärtner zu sprechen verlangst und ihnen § 437 und dazugehörige verbundene Paragraphen um den Latz knallst ist plötzlich sehr viel mehr drin.

In deinem Fall besteht darauf noch kein Anspruch, erst wenn wieder irgendetwas mit der Kamera sein sollte, kannst du eine Kaufpreisminderung oder eine Neue Kamera bzw. den Kaufpreis zurück verlangen.
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