Fotografenausbildung hin, Fotografenausbildung her, Tätigkeiten gegen Entgelt sind in unserem Lande Rechtsgeschäfte, die ein nicht geschäftfähiger Minderjähriger nicht ohne Zustimmung seines Vormundes ausführen darf. Darüberhinaus unterliegt diese Tätigkeit dem Steuerrecht und der Sozialversicherungsabgabenordnung. Wenn nun jemand meint, dies mit einem Kavaliersdelikt zu umgehen, tut er dies auf Kosten derer, die brav ihre Steuer zahlen und Ihre Beiträge zur Krankenkasse und Rentenversicherung entrichten. Vielleicht sollte er doch lieber nach Griechenland auswandern.
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