Zitat:
Zitat von mrieglhofer
Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.
Zitat:
Zitat von mrieglhofer
In zivilrechtlicher Hinsicht drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können auch mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.
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Grad das stell ich mir als größte Strafe vor, wenn die Leute an der Stelle wo das Foto war/ist einen entsprechenden Eintrag machen müssen. Frei nach dem Motto, wir klauen Bilder und machen damit euer Geld. Das wäre sicherlich vertrauenserweckend für potenzielle Neukunden...