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Alt 16.03.2012, 18:01   #1
christkind7
 
 
Registriert seit: 09.07.2009
Ort: Rheinhessen
Beiträge: 1.203
Alpha 580

Danke für dein Update. Ich hätte genauso wie Du gehandelt. Die hälfte der Anwaltskosten soll wohl ein schlechter Witz sein. Ich wünsche Dir, dass du alles in deinem Sinne hin bekommst. Ich hoffe wenn alles vorbei ist bekommen wir das Bild auch mal zu sehen.
Gruß
Jürgen
christkind7 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.03.2012, 21:11   #2
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von christkind7 Beitrag anzeigen
Die hälfte der Anwaltskosten soll wohl ein schlechter Witz sein.
Sehe ich auch so. Oder ist schon der 1. April?

Wenn man sich darauf einlassen würde, könnte man ja gleich zu seinen Bildern schreiben:
"Alle hier gezeigten Bilder dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht von Dritten genutzt werden. Sollte sich Jemand nicht daran halten und die Bilder dennoch unrechtmäßig verwenden, bekommt er von mir noch 350 € dazu."
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2012, 07:45   #3
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.965
Ist sowas nicht klar geregelt? Im Straßenverkehr darf sich der "Nichtschuldige" auf Kosten des Schuldigen einen Anwalt nehmen. Wieso sollte das bei einem Geschädigten und dem Schädiger anders sein?

Der hat schon kapiert, dass er ran muss... Er verhandelt einfach. Nicht aufregen, geduldig weiter auf dem Betrag beharren, das zahlt der dann schon, bevor es immer mehr wird.

Also Frank, du MUSST uns das Bild danach zeigen, das grenzt sonst an seelische Grausamkeit. Ich bin sooooo neugierig.
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

Geändert von Dana (17.03.2012 um 07:48 Uhr)
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2012, 12:04   #4
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Die im Rechtsstreit vollständig unterliegende Partei hat ihrer Gegnerin/ihrem Gegner alle durch die Prozessführung verursachten Kosten zu ersetzen. Dies gilt allerdings nur für die Kosten, die wirklich zur Rechtsdurchsetzung notwendig waren.

Welche Kosten als notwendig anzusehen sind, bestimmt das Gericht nach Ermessen. Die Kosten für die gegnerische Rechtsanwältin/den gegnerischen Rechtsanwalt werden immer in der Tarifordnung für anwaltliche Handlungen festgelegt. Dies gilt auch dann, wenn die siegreiche Partei mit ihrer Rechtsanwältin/ihrem Rechtsanwalt ein höheres Honorar vereinbart hat.

Wenn beide Parteien nur zum Teil Recht bekommen, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben (jede Partei zahlt ihre eigenen Kosten) oder verhältnismäßig verteilt (z.B. gewinnt eine Partei zu drei Viertel, erhält sie die Hälfte ihrer Kosten).
Nur so ein rechtlich unverbindliches Zitat. Das gilt aber nur bei einem Zivilprozess. Wenn also nicht freiwillige gezahlt wird, geht das nur über einen Prozess, bei dem du zuerst die Prozesskosten vorstrecken mußt. Das ist ja das Problem bei vielen Leuten. Du kannst alles zahlen bis zum Sieg und danach ist nichts zu holen und du bleibst auf den Kosten sitzen. Gut, dürfte im konkreten Fall anders sein, wenn die Firma zahlungsfähig ist ;-)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2012, 11:28   #5
Dat Ei

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.078
Moin, moin,

ich halte das Angebot, die Hälfte der Anwaltskosten zu übernehmen, auch eher für einen schlichten Versuch, preisgünstig aus der Nummer raus zu kommen. Aber Recht haben und Recht bekommen ist leider zweierlei, insbesondere, wenn man sich auf das unbekannte, juristische Auslandsparkett begibt.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 18.03.2012, 11:35   #6
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Naja gut klar ... die wollen erstmal den Preis drücken das is ja klar.

Nun ist halt die Frage was die für ein Unternehmen sind bzw wie die Anwälte von denen rechnen.
Entweder alles solange hinziehen und hoffen das der andere aufgibt (ihm die Lust und das Geld ausgeht ^^) oder die Kosten doch niedrig halten um nicht weitere Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen zu müssen.
Wenn die Sache aber mit den Rechten klar ist sollte das kein Problem sein da zu gewinnen denke ich mal.

Ist eigendlich schon erwähnt worden um welches Land es sich handelt?
Das wäre doch interesssant denke ich .... und da verrätst du ja auch nicht zuviel
Ich kenne Beispielsweise ein oder zwei Länder (okay nicht Europa ^^) bei denen das ganze noch vom Schmiergeld abhängt was du wem zusteckst *G*
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2012, 16:28   #7
Dat Ei

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.078
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Wenn die Sache aber mit den Rechten klar ist sollte das kein Problem sein da zu gewinnen denke ich mal.
die Rechte sind mir, meinem Anwalt, aber auch den Anwälten der Gegenseite klar. Auf unseren ersten Brief hin kam eine sehr direkte Reaktion, in dem das Bild umgehend gelöscht wurde. Von daher dürfte Deine folgende Annahme

Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Entweder alles solange hinziehen und hoffen das der andere aufgibt (ihm die Lust und das Geld ausgeht ^^) oder die Kosten doch niedrig halten um nicht weitere Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen zu müssen.
eher des Pudels Kern treffen.

Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Ist eigendlich schon erwähnt worden um welches Land es sich handelt?
Nö!

Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Das wäre doch interesssant denke ich .... und da verrätst du ja auch nicht zuviel
Ich kenne Beispielsweise ein oder zwei Länder (okay nicht Europa ^^) bei denen das ganze noch vom Schmiergeld abhängt was du wem zusteckst *G*
Nachdem ich schrieb, daß der Fall im europäischen Ausland liegt, kann es folgerichtig nicht Deutschland sein. Damit bliebe nach Deinem Kalkül kein bis ein Land übrig - mal sehen, ob Du Recht hast...

Mittlerweile hat die Gegenseite die Info vorliegen, daß das Angebot für mich in der Form nicht akzeptabel ist. Nachdem am Wochenende der Präsident des Unternehmens verstorben ist, bittet sich die Gegenseite eine weitere Woche Bedenkzeit aus. Diese sollen sie haben...


Dat Ei
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