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#1 |
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Brüssel
Beiträge: 323
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@Dat Ei
So, die haben dein Bild nun rausgenommen. Schön und gut. Welche Forderung stellst du denn konkret an den "Bilderklauer"? Bei Schadensersatzforderungen muss gemeinhin der entstandene Schaden bzw. entgangene Gewinn nachgewiesen werden. Kannst du das ? Gruß aus Brüssel Artur |
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#2 | |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.075
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Hallo Artur,
Zitat:
Im europäischen Ausland scheint zumindest der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten unstrittig. Die Anerkennung eines Schadenersatzes ist da nicht ganz so simpel wie in D gestrickt. Da ist wohl eher die Frage, inwieweit die Gegenpartei die Forderung akzeptiert oder das Risiko aufnehmen mag, vor Gericht zu landen und zu unterliegen. Dat Ei
__________________
![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#3 |
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
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Wenn ich ein Auto klaue und nach einer Woche unbeschädigt zurückstelle, muß ich dann auch nur den Schaden ersetzen, den der Besitzer durch den Verzicht auf sein Auto hatte?
Beim Urheberrecht geht es doch nicht um Schadenersatz. Durch ständige Wiederholung dieser Idee wird das auch nicht Fakt. Sonst könnte ja auch jeder alles verwenden, solange der Autor es sonst nicht sauteuer verkauft. Ganz so unsinnig sind Gesetze und Regeln dann auch nicht immer... |
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#4 | ||
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Du mußt vielleicht unterscheiden zwischen dem Strafverfahren und dem Zivilverfahren. Im Strafverfahren wandert der Täter vielleicht in den Knast, aber du siehst kein Geld. Im Zivilverfahren mußt du den Schaden nachweisen, sonst hast außer Kosten nichts. Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen. Zitat:
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#5 | ||
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.732
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Zitat:
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Gruß Robert |
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#6 | ||
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() |
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#7 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Ja Entgelt ist drinnen, aber du mußt zivilrechtlich klagen. Und das ist halt dein Risiko. Recht haben und Recht bekommen ist ja nicht das Gleiche. Vor allem, wenns international wird und dein Gegner einen ausgefuchsten RA hat oder einen Fehler macht und du für den ganzen Spaß brennst wie ein Luster.
Wobei ich die Dummheit der Leute eh nicht verstehe. Da zahl ich bei Fotalia 5€ und habe die Nutzungsrechte und keine Probleme. Aber das ist eine andere Geschichte. Das kostet ja heute nichts mehr. |
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#8 |
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 754
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Das ist einfach die Mentalität im Internet. Da fehlt jegliches Unrechtsbewußtsein für "rechtsklick-speichern_unter".
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