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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Nach der Aufnahme » Fotoklau - diesmal auf europäischer Ebene
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Alt 30.01.2012, 23:49   #1
Artur
 
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Brüssel
Beiträge: 323
@Dat Ei

So, die haben dein Bild nun rausgenommen. Schön und gut.

Welche Forderung stellst du denn konkret an den "Bilderklauer"?
Bei Schadensersatzforderungen muss gemeinhin der entstandene Schaden bzw. entgangene Gewinn nachgewiesen werden.

Kannst du das ?
Gruß aus Brüssel
Artur
__________________
-----------------------------
http://artur-photo.com
Artur ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 31.01.2012, 00:10   #2
Dat Ei

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.075
Hallo Artur,

Zitat:
Zitat von Artur Beitrag anzeigen
Bei Schadensersatzforderungen muss gemeinhin der entstandene Schaden bzw. entgangene Gewinn nachgewiesen werden.
in Deutschland wird bei Urheberrechtsverletzungen im photographischen Bereich üblicherweise die Honorarempfehlungen für Fotografen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herangezogen. Bei der Beurteilung geht es dann weniger um den "wahren Wert" des Bildes, als viel mehr um den Aufwand, den man betreiben muß, um ein derartiges Photo aufzunehmen. Des weiteren ist es auch üblich, daß die Summe sich verdoppelt, wenn bewußt und absichtlich Urheberinformationen eliminiert wurden. So wird es meist vor deutschen Gerichten beurteilt.
Im europäischen Ausland scheint zumindest der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten unstrittig. Die Anerkennung eines Schadenersatzes ist da nicht ganz so simpel wie in D gestrickt. Da ist wohl eher die Frage, inwieweit die Gegenpartei die Forderung akzeptiert oder das Risiko aufnehmen mag, vor Gericht zu landen und zu unterliegen.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 08:52   #3
subjektiv
 
 
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
Wenn ich ein Auto klaue und nach einer Woche unbeschädigt zurückstelle, muß ich dann auch nur den Schaden ersetzen, den der Besitzer durch den Verzicht auf sein Auto hatte?

Beim Urheberrecht geht es doch nicht um Schadenersatz. Durch ständige Wiederholung dieser Idee wird das auch nicht Fakt. Sonst könnte ja auch jeder alles verwenden, solange der Autor es sonst nicht sauteuer verkauft. Ganz so unsinnig sind Gesetze und Regeln dann auch nicht immer...
subjektiv ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 11:32   #4
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Wenn ich ein Auto klaue und nach einer Woche unbeschädigt zurückstelle, muß ich dann auch nur den Schaden ersetzen, den der Besitzer durch den Verzicht auf sein Auto hatte?
Klar, was denn sonst? Bei Absicht noch den entgangenen Gewinn, aber auch der ist nachzuweisen;-)

Du mußt vielleicht unterscheiden zwischen dem Strafverfahren und dem Zivilverfahren. Im Strafverfahren wandert der Täter vielleicht in den Knast, aber du siehst kein Geld. Im Zivilverfahren mußt du den Schaden nachweisen, sonst hast außer Kosten nichts.

Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.
Zitat:
Das Urheberrechtsgesetz enthält sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung.
In zivilrechtlicher Hinsicht drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können auch mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 12:11   #5
blondl
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.732
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.

Zitat:
Zitat von mrieglhofer
In zivilrechtlicher Hinsicht drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können auch mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.
Grad das stell ich mir als größte Strafe vor, wenn die Leute an der Stelle wo das Foto war/ist einen entsprechenden Eintrag machen müssen. Frei nach dem Motto, wir klauen Bilder und machen damit euer Geld. Das wäre sicherlich vertrauenserweckend für potenzielle Neukunden...
__________________
Gruß Robert
blondl ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 31.01.2012, 13:55   #6
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Klar, was denn sonst? Bei Absicht noch den entgangenen Gewinn, aber auch der ist nachzuweisen;-)

Du mußt vielleicht unterscheiden zwischen dem Strafverfahren und dem Zivilverfahren. Im Strafverfahren wandert der Täter vielleicht in den Knast, aber du siehst kein Geld. Im Zivilverfahren mußt du den Schaden nachweisen, sonst hast außer Kosten nichts.

Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.
Zitat:
Das Urheberrechtsgesetz enthält sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung.
In zivilrechtlicher Hinsicht drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können auch mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.
Und was ist mit diesem Teil des Textes?
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG
Kopernikus1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 16:48   #7
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Ja Entgelt ist drinnen, aber du mußt zivilrechtlich klagen. Und das ist halt dein Risiko. Recht haben und Recht bekommen ist ja nicht das Gleiche. Vor allem, wenns international wird und dein Gegner einen ausgefuchsten RA hat oder einen Fehler macht und du für den ganzen Spaß brennst wie ein Luster.

Wobei ich die Dummheit der Leute eh nicht verstehe. Da zahl ich bei Fotalia 5€ und habe die Nutzungsrechte und keine Probleme. Aber das ist eine andere Geschichte. Das kostet ja heute nichts mehr.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 16:55   #8
Metalspotter
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 754
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Wobei ich die Dummheit der Leute eh nicht verstehe. Da zahl ich bei Fotalia 5€ und habe die Nutzungsrechte und keine Probleme. Aber das ist eine andere Geschichte. Das kostet ja heute nichts mehr.
Das ist einfach die Mentalität im Internet. Da fehlt jegliches Unrechtsbewußtsein für "rechtsklick-speichern_unter".
Metalspotter ist offline   Mit Zitat antworten
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