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Alt 11.01.2012, 22:05   #10
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Wieso denn immer gleich die Säbel rasseln?

Die Gewährleistungsregelung (nicht Garantie!) in Deutschland ist klar:
  1. 2 Versuche muss man dem Verkäufer (nicht dem Hersteller!) zur Nachbesserung geben (mit angemessener Frist).
  2. Wenn der 2. Versuch erfolglos war, kann man einen Ersatz verlangen oder den Kauf rückabwickeln.

Wie zu Beginn empfohlen wurde: Von Anfang an per Brief den Mangel anzeigen und Beseitigung fordern, 2 Versuche gestatten, danach Forderung geltend machen. Die Korrespondenz für evtl. Streitigkeiten dokumentieren.
__________________
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