Wieso denn immer gleich die Säbel rasseln?
Die Gewährleistungsregelung (nicht Garantie!) in Deutschland ist klar:
- 2 Versuche muss man dem Verkäufer (nicht dem Hersteller!) zur Nachbesserung geben (mit angemessener Frist).
- Wenn der 2. Versuch erfolglos war, kann man einen Ersatz verlangen oder den Kauf rückabwickeln.
Wie zu Beginn empfohlen wurde: Von Anfang an per Brief den Mangel anzeigen und Beseitigung fordern, 2 Versuche gestatten, danach Forderung geltend machen. Die Korrespondenz für evtl. Streitigkeiten dokumentieren.