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#6 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Moin,
ist doch ganz einfach. Du schreibst einen Brief, in dem Du die bisherige Zeitleiste dokumentierst, zusammen mit einer sinnvollen finalen Fristsetzung (nochmal 14 Tage) zur Behebung des Schadens. Ansonsten forderst Du einen Ersatz. Der Brief geht an Geissler und Sony. Schlimmstenfalls wird der Kauf rückabgewickelt und Du kaufst entweder ein neues oder lässt es. Sony hat am Ende ja eine Pflicht, Dir ein funktionierendes Produkt zu bieten. Im Zweifel zum Anwalt, weil ich insbesondere von korrekten Fristsetzungen keine Ahnung habe und das jetzt nur aus dem Gefühl heraus ist. Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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