Zitat:
Zitat von About Schmidt
Die andere Möglichkeit wäre, sich über die Frist zu informieren (Verbraucherzentrale) und dann eine Frist setzen, verbunden mit der "Drohung" sonst einen Anwalt einzuschalten.
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Das reicht nicht. Man muss androhen, dass man nach fruchtlosem Fristablauf Verzugsschaden (Anwaltskosten) geltend macht, sonst kann es passieren, dass man den Anwalt selber bezahlt. Als Frist würde ich 14 Tage als mehr als ausreichend ansehen. Immerhin sind ja angeblich die Ersatzteile verfügbar.