Es kommt noch was dazu:
http://www.focus.de/digital/internet...id_479761.html
Es scheint in Deutschland so zu sein, dass nur ein Anrecht auf 100€ Anwaltkosten besteht. Das wurde in dem Urteil bestätigt. Wenn also der Beklagte kein Kaufmann oder so ist, kannst damit auch auf den RA Kosten schön sitzenbleiben. Dann kriegst zwar vielleicht 15€ fürs Foto (okay kann auch mal 50€) sein, dafür zahlst dann dem RA 300€ und kannst 100 rückfordern.
Na ja, wenns um ordentliche Beträge geht, ist es eh egal. Aber das wurde damals für die Massen-Bagatelldelkikte eingeführt, bei denen sich die RA Kanzlei gesundgestoßen haben.