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#1 | |
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
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Zitat:
Ich meine, wenn dieser Veranstalter auf kostenlose Alternativen nicht zugreift und ein Bild MIT NAMENSSCHRIFTZUG benutzt und SO dreist ist, den Namen wegzuschneiden, dann hat er wohl gelitten. Melanie, so wie andere hier (mich inklusive) betreiben die Fotografie zwar hauptsächlich als Hobby, aber nicht nur. Ich mache auch Veranstaltungen, Bands und Hochzeiten. Meistens bin ich auch in Kontakt mit den betreffenden Personen (Bandmitglieder, Veranstalter). Wenn ich ihnen Bilder verschenken will, dann tue ich das (und das mache ich manchmal durchaus). Wenn jemand aber ein Bild von mir klaut (Namen wegschneiden ist für mich mehr als nur ein Raub ![]() ![]() ![]() dann hat derjenige ein Problem mit mir. ![]() ![]() ![]() ps: Melanie ist kein Schimpanse ![]() ![]() LG, Erwin
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ErwinKFoto on FB ![]() The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A. Geändert von erwinkfoto (28.09.2011 um 22:27 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.963
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Ich frage mich, warum die Gemüter so erhitzen.
Melanie hat ein Bild gemacht. Qualität oder Seltenheitswert: WURSCHT für die Diskussion. Das Bild wurde verwendet - und nicht nur verwendet sondern manipuliert und dann verwendet. = Derjenige wusste genau, was er macht. Melanie möchte nun für diese Aktion Geld sehen. Der Typ reagiert patzig und uneinsichtig. Wo ist denn da Diskussionsstoff? Es ist doch völlig klar, dass Melanie sich ihr Recht holen darf, nicht zuletzt deshalb, weil der Typ wohl ein Blödi ist, der sich an Sachen vergreift und dann noch rumzickt. Wichtig ist nur, Melanie, dass du keinen Mail-Streit mit ihm eingehst. Wenn du in Wut dann Dinge schreibst, die er dann schwarz auf weiß hat, ist das absolut nicht gut. Sollte er also keine Einsicht zeigen, lass einen Anwalt drüber gucken. Vielleicht hilft dir ja Marie auch, wenn sie das auf diese Weise darf. Allerdings hat sie dir hier ja schon indirekt gute Hilfen gegeben. Was die Anwaltskosten betrifft....im Verkehrsrecht ist es so, dass die "Schuldnerseite" auch den gegnerischen Anwalt bezahlen muss...ob das im Fotorecht auch so ist, weiß ich natürlich nicht...aber ich könnte mir vorstellen, dass Melanies Kosten, sollte sie gewinnen, nicht allzu hoch sind.
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#3 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.056
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Moin, moin,
Raub ist eine unrechtmäßige Aneignung unter Anwendung oder Androhung von Gewalt. Das ist hier wohl kaum der Fall. Ansonsten gibt´s bei dem Fall wenig zu deuteln: Melanie ist die Urheberin, und ihr Urheberrecht ist hier ungefragt verletzt worden. Es obliegt ihrer Entscheidung, ob sie dafür ein Entgeld haben möchte und/oder rechtlich dagegen vorgehen möchte. Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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