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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Nach der Aufnahme » Bildrechte - Foto geklaut & kommerziell genutzt
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Alt 28.09.2011, 18:03   #1
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Gut, jetzt ist es eh am Laufen.

Ich sehe das auch anders und mache daher von vornherein meist eine Creative Common Lizenz drauf, wenn ich keinen Auftrag habe. Kommt gut an, trägt ein wenig zur Bekanntheit bei.

Schaden ist ja faktisch keiner entstanden, da ohne das Bild zu kennen, die kreative Leistung wohl eher gering sein wird und der Schaden null, da das gegen Geld eh niemand gekauft hätte. So kannst zwar jetzt auf den Tisch hauen, kommt auch allseits gut an, aber du erwischt damit ja nur die Unbedarften. Die anderen kaufen sich das Foto notfalls um nahezu nichts bei einer Stock Foto Agentur, wenns nicht eh kostenlose Fotos gibt z.B. http://www.pixelio.de.

Ich würde dir soundso deine Honorarforderung dahingehend anfechten, dass so ein Bild keinen Handelswert hat, weil das eh überall kostenlos erhältlich ist und du gar nicht die Modell Releases für die abgebildeten Personen hast und daher das Bild gar nicht verkaufen kannst. Dann noch anführen, dass erden Fehler erkannt und das eh entfernt habe und die Ansprüche anerkenne, sodass der Einsatz eines RA nicht notwendig gewesen wäre. Abmahnung geht wohl noch, bei Gericht hast dann nach §93 Sofortige Anerkennung die Kostentragung.
Keine Ahnung, wie das dann ausgeht. In Deutschland ist das ja ein wenig anders als in Österreich. In Summe hast dich halt gerächt, Geld wirst wohl keines sehen.

Aber okay, jeder wie er will. Ist halt dann eine Erziehungsmaßnahme.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.09.2011, 18:27   #2
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
AHHHH

Eigendlich wollt ich nixmehr schreiben, aber dafür muss ich dann einfach nochmal.
Vermutest du das alles nur was du hier schreibst oder wie? ...
"Oh Sorry ich hab den Schmuck nur ausversehen geklaut, hier ist er wieder"
So nun muss ich ja nichtmehr bestraft werden ... Weil Schmuck bekomm ich ja auch oft von Verwandschaft geschenkt, ist also sowiso nix wert.

Und ob man Geld sehen wird ist ganz einfach.
Wenn der Veranstalter als solcher angemeldet ist und in die Insolvenz geht DANN könnte es passieren das kein Geld fließt. Wenn Melanie es aber "richtig" anstellt bleibt garnichts übrig als zu zahlen.
Wer was verbockt muss auch dafür gerade stehn. Is doch ganz einfach .....

Ich finds ja auch ehrenhaft wie ihr mit euren Bildern umgeht, aber denkt mal an diejenigen die mit Fotos ihren Lebensunterhalt finanzieren ...
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 18:33   #3
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.549
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
...
Ich finds ja auch ehrenhaft wie ihr mit euren Bildern umgeht, aber denkt mal an diejenigen die mit Fotos ihren Lebensunterhalt finanzieren ...
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 18:33   #4
hennesbender
 
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
Um die geht's hier aber nicht.
__________________
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain)
hennesbender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 18:35   #5
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.549
Das Prinzip bleibt aber das gleiche.

Ihr Werk, Ihr Eigentum, Ihr Recht.

Sein Plakat, zu seinem Vorteil (Werbung für Veranstaltung), seine Verantwortung - seine Kosten.
Diese wollte er gering halten indem er etwas nutzte, wozu er kein Recht hat.

That`s it.
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.09.2011, 18:40   #6
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
... Geld wirst wohl keines sehen.
Und weil mir dieser Teil so wichtig ist und ich vermute das du hier reine Spekulationen hervorbringst.

Ich kenne nicht nur ein oder zwei solche Fälle.
In JEDEM der mir bekannten Fällt musste gezahlt werden. Manchmal wars ne Einigung auf eine Gewisse Summe und manchmal wars die volle Summe, aber jedesmal musste bezahlt werden.

Wie nun schon x mal geschrieben: Wer was verbockt muss dafür gerade stehen!
Wir reden hier ja nicht von einem Kleinkind das einem Freund den Lolli klaut.
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 18:44   #7
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.549
Aber vielleicht wäre genau diese (offenbar nicht erhaltene( Watsch`n seinerzeit das richtige gewesen und damit das hier diskutierte gar nicht entstanden!
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 18:49   #8
hennesbender
 
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
Genau. Prügelstrafe für Bilderdiebe.
__________________
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain)
hennesbender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 19:02   #9
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
Ich bin hier ganz auf Melanies Seite. Es geht hier nicht um eine Abmahnabzocke wie z.B. mit den Bildern von Speisen/Zutaten, die gezielt ins Internet gestellt wurden, damit andere sie finden, unwissentlich nutzen und gezielt verklagt werden können.

Und es geht hier nicht um eine Privatperson, die hier ein Bild auf eine private Homepage gebastelt hat sondern um einen Veranstalter (ob groß oder mini ist mir da erstmal wurscht) der das Bild genommen, Autorenhinweis entfernt hat und damit für eine Veranstaltung wirbt, mit der er Geld machen möchte.
Keine private Party für Freunde sondern eine Veranstaltung mit dem Ziel, Kohle zu machen.

Wenn man bei dem jetzt hin geht und ohne zu zahlen Bier zapft, schnell austrinkt und dann sagt "Och, das muss man bezahlen? Das ist mir aber neu...", würde er bestimmt auch darauf bestehen, dass man zahlt und wird sich nicht damit zufrieden geben, dass man das nächste Bier aber ganz bestimmt ordnungsgemäß kauft.

Sorry, wer sowas aufzieht sollte sich halbwegs auskennen und wenn er das nicht tut, zahlt er hier eben Lehrgeld.

Klar kann man sich einigen, aber so wie sich das bisher liest, scheint er nicht unbedingt einsichtig zu sein. Und in dem Fall kann man dann auch gerne den juristischen Hammer auspacken.
__________________
~ Homepage
~ kultur.photo
~ Schau mal rein
Roland_Deschain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 19:10   #10
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Und weil mir dieser Teil so wichtig ist und ich vermute das du hier reine Spekulationen hervorbringst.
Das ist auch wahrscheinlich, dass der Rechtsanwalt Geld bekommt. Aber für ein Urheberrecht ist auch ein gewisse Schöpfungshöhe notwendig. Und für einen Schadensersatz ein Schaden nachzuweisen.

Zitat:
Nach Loewenheim (S. 54) unterscheidet man vier Elemente oder Schutzvoraussetzungen des Werkbegriffs:
Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.
Also wenn ein Schimpanse ein Bild macht, so wie es jeder andere auch machen würde, sollten zumindest einige der obigen Punkte nicht zutreffen. Bei einem Bild einer Veranstaltung "vermute" ich das mal sehr.

Nicht umsonst kannst ja eine Software auch nur schützen, wenn du eine merkbare geistige Leistung erbracht hast.

Aber um das geht es in dem Fall ja nicht. Da geht es doch bitte darum, dass nicht sein darf, dass jemand ein Bild, das mir niemand abkaufen würde, einfach verwendet. Ich meine, dass ist ja eine Schweinerei. Und dann noch nicht nur dumm, sondern auch dreist. Das gehört bestraft.

Damit kann ich leider nichts anfangen. Da ist mir die Zeit zu schade. Und solche Leute enden dann meist als Prozesshansel.

Klar, wenn jemand eine geistige Schöpfung erzeugt (ordentliches Foto, neue Sicht, neuer Stil,..) , das kommerziell verwertet und dann macht jemand anderer ein T-Shirt oder eine Tasse, verdient Geld damit, dann verstehe ich das. Da gibt ja tatsächlich einen berechenbaren Schaden und damit einen Geldverlust. Da geht es um was.

Im konkreten Fall (ohne jetzt den Typen zu kennen) ist der halt wohl dumm und dreist. Mit halbwegs sozialer Intellegenz hätte er sie/ihn zur Party eingeladen und die Sache wäre gegessen gewesen. Noch intellegenter hätte er sein Plakat gleich mit einem kostenfreien Bild gemacht, die es ja unter dem letzten Link zuhauf in guter Qualität gibt. Heißt, es ist kein Schaden entstanden und wohl auch nicht belegbar. Das schaue ich mir gerne vor Gericht an, wie man das belegt.

Und noch zum Beispiel klauen von Objektiven: Geistige Leistung kann geteilt werden. Es ist zwar schwer zu verstehen, aber wenn jemand sein Beispiele von Parabildern hier einstellt, damit andere besser werden, dann ist das so ein Beispiel, das allen nutzt und keinem schadet.

Bleibt also noch, dass nicht sein darf, was verboten ist, und damit hetzte ich ihm halt den RA auf den Hals. Der RA verdient, der Täter ist diszipliniert und die Rache war mein. Da war doch was mit dem Maschendrahtzaun oder so;-)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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