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Alt 25.08.2011, 11:25   #1
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Aufforderung zur Bildentfernung von Homepage

Hallo zusammen,

ich habe gerade folgende mail bekommen.

Zitat:
Guten Tag Herr Jörg Eisfeld!

Sie sind nicht berechtigt das Bild über das
Gebäude der Gelobtbachmühle ins Internet zu stellen!
Die Erbengemeinschaft des Gebäudes Gelobtbachmühle
Hat das Bild von dem Gebäude der Gelobtbachmühle
nicht für irgendwelche Internetauftritte freigegeben!

Kopierechte beim Besitzer des Gebäudes!

Die Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle

Zum ersten:
Wie ist Architektur geschützt?
Bei Alltagsbauten, denen lediglich eine rein handwerkliche planerische Routineleistung zugrunde liegt, ist der Urheberrechtsschutz in der Regel zu verneinen. Für überdurchschnittliche architektonische Leistungen kommt hingegen ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht. Als Faustregel gilt, dass das Gebäude aus der alltäglichen Masse des Bauschaffens herausragen muss. Der Urheberrechtsschutz bezieht sich in der Regel nur auf die Grundstruktur des Baukörpers und die Fassadengestaltung sowie den Eingangsbereich (vgl. Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 2 Rn. 109).


Zum zweiten: Definition Panorama. Das Bild der Gelobtbachmühle was sie als Panorama
Definieren ist eine Frontale und kein Panorama, außerdem ist es Fassade und der Eingangsbereich!

Zum dritten: Auch die Deutsche Bundesbahn meinte sie könne
Mit der Frontale, Fassade und dem Eingangsbereich machen was sie will.
Sie hat ein ähnliches Bild auf Ihrem Prospekt veröffentlicht und musste dieses
Nach einer Klage aus Ihrem Prospekt entfernen!

Entfernen sie die Bilder über die Gelobtbachmühle von Ihrer Website!
Siehe Anhang!

Die Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle
Es handelt sich um dieses Bild auf meiner rein privaten, nicht kommerziellen Seite.

Sind die im Recht? Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Foto von öffentlichem Grund aus gemacht worden (Waldweg), kann es aber nach 5 Jahren nicht mehr beschwören.

Leider lässt sich der Absender über die email-Adresse nicht identifizieren, so dass ich ihn nicht kontaktieren kann.
Auch der erwähnte Anhang befindet sich nicht in der mail.
Und google gibt bei "Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle" genau NULL Treffer aus.

Wie soll ich mich berhalten?
Natürlich wäre es für mich kein Beinbruch, das Bild zu entfernen. Aber ich möchte schon gerne wissen, ob die mich dazu zwingen können.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)

Geändert von BadMan (25.08.2011 um 12:30 Uhr) Grund: email-Adresse entfernt
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