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#11 | |
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
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Zitat:
besonders der letzte Satz ist gänzlich falsch. Denn dann gäb es kein Gesetz RECHT AM EIGENEN BILD sondern RECHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG AM EIGENEN BILD Und man kann durchaus das Löschen verlangen ...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird) Und bei aller Liebe, ich fotografiere auch menschenansammlungen etc ...aber sobald wenige Menschen Hauptmotiv sind gehört es sich das man fragt. Und glaubt mir mal: Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an ![]()
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Ist die Kritik an meinem Bild so formuliert wie du/sie sie selber gerne erhalten würdest? Dann gerne her damit! Free your Mind and the rest will follow ![]() www.charakterbilder.com |
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