Zitat:
Zitat von Jens N.
Staatsanwaltschaft, pubertierende Göre. Sorry, aber geht's euch noch gut?
|
Dnke, mir geht es wunderbar. Auch mental.
Irgendwie verstehe ich nicht was Du willst. Versuchter Betrug ist eine Straftat, bei deren Kenntnisnahme man die zuständigen Behörden verständigt. Die veranlassen dann das notwendige oder stellen das Ganze ein. Die Würdigung des Ganzen überlasse ich einfach jemandem, der sich damit auskennt. Dafür wird er bezahlt.
Deinem Kommentar entnehme ich, dass Du solche Ebay-Angebote als Scherz abtust oder aber ein gestörtes Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden hast. In der Schweiz heisst es: Bei Verdacht Straftaten im Zweifel melden. Wer keinen Dreck am Stecken hat, hat nichts zu befürchten. Dass Ebay nichts dagegen tut, ist ganz klar. Die verdienen ja am Betrug kräftig mit. Da sind sie nicht viel besser als die Telefongesellschaften mit ihren "Mehrwertnummern".