na , da jeder googeln kann werde n alle Juristen bald arbeitslos
Unfall verursacht, Betriebserlaubnis erloschen -> Versicherung muss nicht zahlen gilt meines Wissen so nicht in jedem Fall. Durch die erhöhten Emissionen wird ja die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt.
Zitat:
Zitat von Butsu
Damit liegt doch ein erheblicher Mangel vor der zur Vertragskündigung berechtigt?
Bislang ist keine Rede von einer Haftungsfreistellung seitens VW. Wenn also jemand mich wegen Benutzung eines Kfz anzeigt dessen Betriebserlaubnis nicht mehr "stimmt" muss ich das ausbaden.
Ich hatte ein lapidares Schreiben von VW bekommen (Geschäfts-Flottenfahrzeug) in dem versichert wird das Fahrzeug sei betriebssicher. Keine Rede von Freistellung von jedweder Haftung. Also liegt das Risiko bei mir als Halter (bzw. Nutzer).
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Laut Bußgeldkatalog kostet das Betreiben eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis 50 €.
Haftungsfreistellung funktioniert nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. D.h. wenn jemand belangt wird, dann trifft ihn die Strafe persönlich, er kann nur Regreß fordern. Das könnte schon an kleinen Dingen scheitern (z.B. dass er bei der konkreten Fahrt ein anderes Auto oder Verkehrsmittel hätte nehmen können).
Der VW hat ohne Zweifel einen Mangel, übliche Routine Nachbesserung, falls das nicht gelingt Wandlung. Ansprechpartner ist der Händler, der das Fahrzeug verkauft hat.
Hans