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Zitat von weitwinkel
Wie soll man denn einen Fehler der sporadisch auftaucht beweisen? Vor allem weil ich in den ersten 6 Monaten gar nicht Beweisen muss laut Gesetzt. .
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In den ersten 6 Monaten muss der Käufer nicht nachweisen, dass ein bestehender Fehler von Anfang, also seit Auslieferung der Ware, bestand. Denn nur bei diesen "Produktionsfehlern" greift die Gewährleistung.
Das heisst sicher nicht, dass man einen einen Defekt gar nicht nachweisen muss. Wäre dem so, würde Jeder nach 6 Monaten seine Ware umtauschen mit der Behauptung, ein sporadischer Defekt liege vor, auch wenn der Artikel einwandfrei ist. Das wäre natürlich schön, da man immer ein Neugerät hätte.