Zitat:
Zitat von meckpomm2007
Wie oft muß man sich auf die Reparatur des gleichen Fehlers eigentlich einlassen?
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Wenn du es über die Herstellergarantie machst: So oft, wie es in den Garantiebestimmungen angegeben ist. Wenn da nur kostenlose Reparatur zugesichert wird, dann gibt es halt nur kostenlose Reparatur.
Wenn du es bei deinem Händler als Sachmangel reklamierst, hast du grundsätzlich zwei Mal die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzlieferung und beim dritten Mal kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das "dritte Mal" bezieht sich dabei natürlich auf die Nachbesserungsversuche des Verkäufers. Wenn du die Kamera schon zwei Mal auf eigene Faust eingeschickt hast, hat der Verkäufer trotzdem noch zwei Versuche frei. (Es sei denn, man könnte §323 BGB Absatz 2 Punkt 3 hier insofern zugunsten des Käufers anwenden, daß nach zwei vergeblichen Reparaturversuchen durch den Hersteller ohne Beteiligung des Verkäufers "besondere Umstände vorliegen, die … den sofortigen Rücktritt rechtfertigen", das müßte man einen Juristen fragen.)