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#41 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Das ist etwas ganz anderes und hat mit dem "Recht am eigenen Bild" nichts zu tun.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#42 | |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Zitat:
![]() Aber mit dem "Benimm Dich" hast Du recht. Zum guten Benehmen gehört auch, keine Menschen bloßzustellen. Und ob sich jemand durch ein Foto von sich bloßgestellt fühlt, kann nur die abgebildete Person selbst beurteilen. Nur wenn Leute meinen, dass ihnen etwas nichts ausmacht, sollen sie bitte nicht davon ausgehen, dass das alle so empfinden.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#43 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.739
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Das ist eine sehr gute Frage!
![]() Ich glaube, wenn ich es schaffen würde in einer Situation aufgenommen zu werden, die es der Kunstszene nach Wert erscheint das Ergebnis in eine Kunstausstellung auszustellen, dann wäre ich da wohl eher stolz drauf, als das ich peinlich berührt wäre, oder meine Privatsphäre verletzt sehen würde. |
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#44 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Zitat:
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#45 | ||
Registriert seit: 17.10.2007
Ort: südwestliches Oberbayern
Beiträge: 716
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Zitat:
Will sich ja keiner gegen eine Verschärfung der Regeln positionieren, wenn es um Kinderpornographie geht: Zitat:
Wird wohl auch noch soweit kommen ...
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Wirklichkeit heißt Spesen - Träume sind Ertrag (Georg Kreisler) - Meine Fotoseite |
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#46 | |
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: 56*
Beiträge: 3.021
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Zitat:
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#47 | ||
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 95
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Zitat:
naja, nicht ganz: WIKIPEDIA: "Zwar ist das Veröffentlichen von Abbildungen von Personen ohne deren Einwilligung durch § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) verboten, allerdings wird diese Regelung durch § 23 KunstUrhG teilweise aufgehoben: Ohne Einwilligung erlaubt sind unter anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“. Dies findest Du unter dem Begriff "Panoramafreiheit" bei WIKIPEDIA. Das Foto, welches ich meinte, stellte eine weitwinklig aufgenommene Straßenecke mit einem Café dar. Also viel Gebäude, Tische, Stühle und Menschen, die Zeitung lasen oder Kaffee tranken. Niemand, der von mir porträtiert wurde, allerdings einige, die natürlich zu erkennen sind. Wenn das schon nicht mehr möglich sein soll, dann dürfte auf der Straße niemand mehr sein Smartphone zücken, seine Billigknipse hochhalten, geschweige denn mit einem Tele rumhantieren. Dass ich ein solches Foto, bevor ich damit etwas mache (veröffentliche), daraufhin abklopfe, ob es Menschen verunglimpft, das versteht sich für mich von selbst. Zitat:
Gruß Dirk
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www.dirkgrabowski.de |
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#48 | ||
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Zitat:
Zitat:
![]() Wenn man sich der Öffentlichkeit nicht zeigen möchte, setzt man sich eine Papiertüte auf (noch peinlicher, ne?) oder verlässt seine privaten vier Wände nicht (mehr). "Benimm dich"! Zum Glück dienen meine Bilder in der Öffentlichkeit ausschließlich der Terrorismusbekämpfung - was denn sonst ![]() Grüße, meshua
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Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB |
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#49 |
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
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alpine-helmut hat es korrekt zitiert: das HERSTELLEN des Fotos ist bereits untersagt.
In der Praxis ist es wie mit dem Datenschutz: es gibt Gesetze, aber praktisch wird was ganz anderes gelebt. Melde mal Deine Kamera zur Reparatur an. Was glaubst Du, auf wie vielen Servern WELTWEIT Deine Daten dann gespeichert werden, ohne Einwilligung. So ist es auch mit dem Fotografieren. Insbesondere durch die Handys ist es doch unmöglich, diese Gesetzeslage einzuhalten. Wenn aber jemand seine Rechte in Anspruch nimmt, wird er Recht bekommen. Auf Unterlassung kann jeder klagen und wird in der Regel auch Recht bekommen. Schadensersatz sieht schon wieder anders aus. Der Schaden muss erst mal nachgewiesen werden. Und ansonsten lassen wir die Kirche doch mal im Dorf. Was wir so abfotografieren, ist weit weg von Kunst, da wird doch niemand stolz sein, ohne sein Wissen veröffentlicht zu werden. Auf meiner Homepage habe ich alle Streets enfernt. Wenn ich Fotos mache, dann frage ich mittlerweile vorher (hat durchaus seinen Reiz). |
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#50 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Aber Du hast es nicht korrekt zitiert, indem Du einen wesentlichen Bestandteil des Satzes weggelassen hast, nämlich die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist.
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Gruß Gottlieb |
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