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#51 | |
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
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Zitat:
Du kannst ab dem ersten Tag das defekte Produkt direkt zum Hersteller schicken. Der Händler schickt es doch auch an den Hersteller weiter. Nach 12 Monaten ändert sich nur die Beweislast. D.h. der Kunde muß beweisen, daß das Produkt bei der Auslieferung, an den Kunden, bereits einen/diesen Mangel hatte. Bei den meisten Herstellern wird das aber sehr kulant gehandelt. Wer würde sonst, z.B. bei Geschäftsauflösungen etwas kaufen. Oder noch schlimmer. Du kaufst ein Auto und der Händler geht in Konkurs. Wo wäre dann Deine Gewährleistung/Garantie? LG Gerhard Geändert von Fastboy (08.08.2010 um 14:25 Uhr) |
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#52 |
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 678
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Mir wurde das mal so im MediaMarkt erklärt, das der Händler das Teil kostenlos zum Hersteller schickt und sich darüm kümmert. Nach den 12 Monaten müßte man direkt zum Hersteller gehen.
Aber sein wir mal ehrlich, 5 Jahre, was zum Beispiel Tamron anbietet ist aller erste Sahne und woanders habe ich das noch nicht erlebt, das man solange Garantie bekommt! |
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#53 | |
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
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Zitat:
Wollte mein Tamron überprüfen lassen, da es bei Blende 2.8-4 manchmal nicht richtig scharfstellt. Kostenpunkt 100€, da es über 12 Monate alt ist. Zitat: Die Garantie ist ein vertraglich eingeräumtes Versprechen, bei dem in der Regel der Hersteller der Sache verspricht, für Mängel, die an einer Sache während der Garantiezeit auftreten, entsprechend der Garantieerklärung einzustehen Somit kann der Hersteller selbst die Spielregeln bestimmen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. LG Gerhard Edit: Also wie mmer das Kleingedruckte genau lesen Geändert von Fastboy (08.08.2010 um 15:15 Uhr) |
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#54 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Also nach meinem Wissen sind es 6 Monate bis zur Beweislastumkehr. Zumindest in Österreich.
Gewährleistung sind 24 Monate, davon 6 Monate, in denen der Händler beweisen muß, dass der Fehler nicht schon da war. Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann an Auflagen gekoppelt sein (Erstkäufer, Registrierung,...). Garantie umfasst auch nicht zwingend alle Teile und nicht den Transport. Bei Kauf im Ausland kann es durchaus sein, dass die Garantie verweigert wird und wenn der Händler nicht mehr greifbar ist, ist es vorbei. Konkursabverkäufe sind in der Regel ohne Gewährleistung. |
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#55 | |
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
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Zitat:
LG Gerhard |
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#56 |
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
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#57 |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Ja, Du liegst komplett falsch.
Gewährleistung ist erstmal was völlig anderes wie Garantie. Gewährleistung muß der Händler erbringen, wenn sich innerhalb der ersten 24 Monate herausstellt, daß die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes defekt war, oder der Ansatz zu einem zukünftigen Defekt schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Man beachte: Zum Kaufzeitpunkt! Der Händler kann, muß aber nicht, das Teil beim Hersteller reparieren lassen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, daß der Defekt (im Ansatz) schon zum Kaufzeitpunkt vorlag, danach muß der Kunde das beweisen, was in der Regel kaum möglich ist. Das ist eine gesetzliche Regelung, die kann ein Händler nicht umgehen. Der Hersteller hat damit gar nichts zu tun. Das ganze muß für den Käufer völlig kostenfrei sein. Garantie ist ein völlig freiwilliges Versprechen des Herstellers, der Garantieumfang, eventuelle Bedingungen (bei Autos werden beispielsweise in der Regel Inspektionen verlangt, bei Sony heute teilweise eine Registrierung des Produktes), finanzielle Beteiligungen des Kunden und auch die Dauer der Garantie nach seinem eigenen Ermessen festlegen kann. Er kann auch gar keine Garantie geben, dann bleibt dem Kunden nur die Gewährleistungsansprüche gegen den Händler. Natürlich muß ein Hersteller sich an sein einmal gegebenes Garantieversprechen auch halten. Garantie hat mit dem Händler nichts zu tun! Logischerweise verweisen Händler den Kunden gerne auf die Garantiezusage des Herstellers, sofern eine existiert, denn die Gewährleistungsleistung müßten sie ja selbst erbringen. Und da in dem Zusammenhang der Begriff Kulanz fiel. Das ist wieder was völlig anderes. Bestehen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, und die sind per Gesetz bzw. Garantiebedingungen definiert, ist der Kunde gerade eben nicht auf Kulanz angewiesen. Die Pflicht, die Ware zurückzunehmen hat der Händler auch nicht, es sei denn, er kann sie nicht reparieren oder durch ein neues Teil ersetzen. Rainer Geändert von RainerV (08.08.2010 um 16:33 Uhr) |
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#58 |
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 678
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Danke für die Aufklärung!
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#59 | |
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Zitat:
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Ciao, Cl ![]() |
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#60 | |
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
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Zitat:
Bedeutet für mich, verkauft ein Händler 10 Objektive und davon haben 5 einen Mangel muß der Händler die Reparatur/Justage berappen? Da wird aber von seiner Marge nicht viel übrig bleiben. LG Gerhard |
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