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#1 |
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Registriert seit: 17.04.2012
Ort: Kempten
Beiträge: 8
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Hallo Gemeinde,
ich habe eine Alpha 65V (1 Jahr und 4 Monate alt). Dummerweise habe ich die Markenmehrwert-Registrierung übersehen und bin prompt dafür bestraft worden. Leider räumt Sony mir keinerlei Kulanz ein und ich muss die Reparatur selber tragen. Nun zum Problem, die Kamera wurde im Urlaub ganz normal benutzt und nach dem letzten Foto, welches auch ordentlich auf der SD-Karte zu finden ist, war die Kamera aus und lässt sich seit diesem Moment nicht mehr einschalten. Ich habe zusätzlich noch einen Akku aus dem Zubehör, welcher bis jetzt auch immer funktionierte zum testen hergenommen. Doch weder der Originale noch der aus dem Zubehör bringen Änderung. Die Kamera schein tot zu sein, hatte jemand evtl. mal ein ähnliches Problem oder eine Vermutung? Bin auch bereit die Kamera zu zerlegen, habe ich bereits zur Hälfte getan aber keinerlei Hinweise gefunden... Oder bleibt mir doch nur der Gang zu Geissler? Vielen Dank schon mal im Voraus! Paul Geändert von commanderkeen (29.08.2013 um 15:44 Uhr) |
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#2 |
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Registriert seit: 23.06.2009
Ort: Bad Gögging (bei Ingolstadt)
Beiträge: 433
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Warum zerlegst du diese wenn du dich noch in der Gewährleistung befindest?
Ab damit zu Geissler. |
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#3 |
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Themenersteller
Registriert seit: 17.04.2012
Ort: Kempten
Beiträge: 8
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#4 | |
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Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.370
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Zitat:
Du hast 1 Jahr Garantie + 1 Jahr Gewährleistung ... bei registrierung hättest Du 2 Jahre Garantie gehabt. mein Tipp: Finger weg von der Kamera und erstmal zum Service. bis denn joergW |
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#5 | |
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Themenersteller
Registriert seit: 17.04.2012
Ort: Kempten
Beiträge: 8
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Zitat:
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#6 |
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Registriert seit: 23.06.2009
Ort: Bad Gögging (bei Ingolstadt)
Beiträge: 433
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Die sprechen von Garantie, wir hier von Gewähleistung.
Garantie ist 6 Monate auf Elektronikgeräte Pflicht in Deutschland, alles weitere ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist ein ganz ein anderes Thema. Google doch einfach mal, z.B. http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html Ich bin immer wieder erstaunt wie man sowas nicht wissen kann, sry das ich das so grob sagen muss. Ich hoff wirklich du hast dich nicht ins eigenen Fleisch geschnitten mit dem selbst rumdoktoren an dem Body. |
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#7 |
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Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.338
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Aber nicht zu Geissler. Wenn du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, dann mußt du das bei dem Händler geltend machen, bei dem du die Kamera gekauft hast.
Hast du auch überprüft, ob das Ladegerät noch funktioniert? Nicht daß einfach nur beide Akkus leer sind.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#8 | |
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Registriert seit: 23.06.2009
Ort: Bad Gögging (bei Ingolstadt)
Beiträge: 433
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Zitat:
Deutschland: 24 Monate Gewährleistung laut Gesetz. Schraub das Ding zusammen und zwar so, das es nicht offensichtlich ist das du selbst Hand angelegt hast. Und ab zu Geissler. Ich hoff mal das das kein Mecker gibt. Die können nämlich jetzt theoretisch behaupten "Du hast die Kamera selber zerlegt, selber schuld, musst zahlen" |
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#9 | |
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Themenersteller
Registriert seit: 17.04.2012
Ort: Kempten
Beiträge: 8
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Zitat:
vielen Dank, dass Sie den Sony Support kontaktiert haben. Den Defekt Ihrer SLT-A65V bedauern wir sehr, weshalb wir selbstverständlich Verständnis für Ihr Anliegen haben. Als Sony-Kunde erwarten Sie zu Recht Produkte, die über viele Jahre einwandfrei funktionieren. Leider kann es trotz hoher Qualität und unserem Anspruch diese bei jedem einzelnen Gerät zu erreichen, vereinzelt zu Ausnahmefällen kommen. Für solche greift unsere Garantie, während der wir für alle Schäden, die auf Material- oder Verarbeitungsschäden beruhen, aufkommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Zeitraum bei Ihrer SLT-A65V bereits deutlich überschritten und eine kostenfreie Reparatur daher nicht mehr möglich ist. Alternativ können wir Sie zumindest auf die Reparaturmöglichkeit in unseren Servicecentern aufmerksam machen. Unter folgendem Link finden Sie nach Auswahl der Produktgruppe unsere zuständigen Servicepartner: http://www.sony.de/support/de/repair/asc Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen |
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#10 |
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Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Sonst wurden ich mal beim Verbraucherachutz vorbeischauen. Es gibt immer Händler, die Konsumentenrechte verweigern. Letztes wollte ein Verkäufer einen Austausch meines Pavillons verweigern, weil der Wind zu heftig gewesen sein soll. Nur im Angebot und Prospekt stand nicht davon, dassder nur Windstille verträgt. Daweil ziehen diemChinesen die Schrauben so an, dass das Plastik schon bei der Lieferung gebrochen ist.
Dein Verkäufer war halt ein wenig dumm. Eleganter ist, auf Beweislastumkehr zu gehen und von dir zu verlangen, den Beweis anzutreten, dass der Fehler bei der Übergabe vorhanden war. Das kannst du nicht und der Händler ist völlig legal aus dem Schneider. Daher hast defacto nur 6 Mo Gewährleistung, der Rest ist eh schon Kulanz ;-) |
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