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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Marktplatz im SUF wegen Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Gefahr?
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Alt 08.01.2023, 22:36   #1
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Marktplatz im SUF wegen Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Gefahr?

In einem anderen Forum hat der Admin vorsorglich den Marktplatz geschlossen.

https://www.business-leaders.net/pla...zamt-gemeldet/
__________________
Gruss Knut

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Geändert von ddd (09.01.2023 um 00:38 Uhr) Grund: Inhaltsverschleiernden Typo im Titel korrigiert
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Alt 09.01.2023, 00:57   #2
ddd
Moderator
 
 
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
moin,

also ab sofort hat jeder, der hier was anbietet, seinen Klarnamen, GebDatum, Steuer-ID, Steuer-Nr, ladungsfähige Anschrift usw. (siehe §14 PStTG) anzugeben und nach erfolgreichem Verkauf ist urkundlich nachzuweisen (Notar bitte), welche Einnahmen erzielt wurden, hilfsweise per eidesstattlicher Versicherung (wissentlich falsch: 5 Jahre gesiebte Luft, nur geschlampert wirds nur teuer). Wir melden den Krempel dann Ende des Jahres an das Finanzamt
Wer sich nicht dran hält, wird halt dauerhaft "schnellgesperrt".

Mal ehrlich: der Gesetzestext enthält so viel Unfug, der schon nach wenigen Minuten ins Auge springt.
z.B.:
Zitat:
Zitat von PStTG
§ 5*Relevante Tätigkeit; Vergütung
(1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:
...
3. der Verkauf von Waren;
...
Es ist also nur der Verkauif von Waren betroffen, wenn für die Handlung des Verkaufens eine Vergütung erhalten wird. IdR gibt es eine Vergütung für die Ware, nicht für den Verkauf ...

usw.usf.

Der Rückgriff auf die Gesetzesbegründung zieht nicht, in DE gilt der Wortlaut, anders bei EU-RL, dort sind die Begründungen rechtserelevanter Bestandteil.

Ich warte jetzt erst mal ein paar Tage ab.
Ggfs können wir -sollte es uns unerwarteter Weise doch betreffen- die fehlenden Angaben nacherfragen (der nicht ohne Weiteres zulässige Zugriff auf die Backups ist dann abgedeckt).
Wer sich weigert, wird dann gesperrt und der Vorgang zu unserer Entlastung an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

-thomas (ggfs. persönlich haftend)
__________________
gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister.
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Alt 09.01.2023, 01:09   #3
The Norb
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
Zitat:
Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.
Das dürfte hauptsächlich Plattformen wie "die Bucht" betreffen,
wo der Betreiber Verkäufe mit Preisen erfasst und diese Daten
ohnehin sammelt & speichert.

Wenn jemand --> hier im Forum eine Kamera mit Objektiv für
- mal angenommen - 3200 € zum Kauf anbietet,
kann das SUF als Forenbetreiber ja keinerlei Angaben dazu
machen ob

- ein Kauf stattgefunden hat und
- welcher Preis letztlich erzielt werden konnte

Ich denke also, mit "normalen Kleinanzeigen" in Foren wie dem SUF
bleibt alles unkompliziert "wie bisher".
Eine "Meldepflicht" liegt allein deshalb nicht vor,
weil überhaupt keine entsprechenden Daten vorhanden sind
und natürlich auch nicht erhoben werden können

Just: My 5 Cents - nach dem ersten Drüberlesen
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2023, 01:18   #4
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.088
Da bei Fotokram in aller Regel die Gebrauchtpreise sinken und in keinen mir bekannten Fall den Einkaufspreis erreicht und schon gar nicht überschreitet, ist der Verkauf eh nur eine "Schadensbegrenzung" und nicht die Erlangung von Gewinn. Also ist da fürs Finanzamt eh nichts zu holen.
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....

Geändert von Porty (09.01.2023 um 08:00 Uhr)
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Alt 09.01.2023, 02:43   #5
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.106
Zitat:
Zitat von ddd Beitrag anzeigen
Es ist also nur der Verkauif von Waren betroffen, wenn für die Handlung des Verkaufens eine Vergütung erhalten wird. IdR gibt es eine Vergütung für die Ware, nicht für den Verkauf ...
Nicht bei Plattformen wie eBay, die eben tatsächlich für die Abwicklung und nicht für de Ware bezahlt werden. Dem Wortlaut nach wäre das SUF damit also raus.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
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Alt 09.01.2023, 08:35   #6
ingoKober
 
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 11.117
So lese ich das auch. Das Gesetzt greift, wenn der Verkäufer für seine Verkaufstätigkeit bezahlt wird (wie in jedem Einzelhandelsladen). Nicht, wenn nur für die Ware bezahlt wird.

VG

Ingo
__________________
Viele Grüße

Ingo
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Kober? Ach der mit den Viechern!
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Alt 09.01.2023, 15:59   #7
aidualk
 
 
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.104
Zitat:
Zitat von ddd Beitrag anzeigen
also ab sofort hat jeder, der hier was anbietet, seinen Klarnamen, GebDatum, Steuer-ID, Steuer-Nr, ladungsfähige Anschrift usw. (siehe §14 PStTG) anzugeben und nach erfolgreichem Verkauf ist urkundlich nachzuweisen (Notar bitte), welche Einnahmen erzielt wurden, ...
Dann kann ich ja auch den nachweislichen Verlust beim Verkauf einer Kamera steuerlich geltend machen.
aidualk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2023, 17:33   #8
KSO

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Also der Steuerfachbegriff "Außergewöhnliche Belastung" würde darauf ja absolut zutreffen.
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Gruss Knut

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