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Marktplatz im SUF wegen Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Gefahr?
In einem anderen Forum hat der Admin vorsorglich den Marktplatz geschlossen.
https://www.business-leaders.net/pla...zamt-gemeldet/ |
moin,
also ab sofort hat jeder, der hier was anbietet, seinen Klarnamen, GebDatum, Steuer-ID, Steuer-Nr, ladungsfähige Anschrift usw. (siehe §14 PStTG) anzugeben und nach erfolgreichem Verkauf ist urkundlich nachzuweisen (Notar bitte), welche Einnahmen erzielt wurden, hilfsweise per eidesstattlicher Versicherung (wissentlich falsch: 5 Jahre gesiebte Luft, nur geschlampert wirds nur teuer). Wir melden den Krempel dann Ende des Jahres an das Finanzamt ;) Wer sich nicht dran hält, wird halt dauerhaft "schnellgesperrt". Mal ehrlich: der Gesetzestext enthält so viel Unfug, der schon nach wenigen Minuten ins Auge springt. z.B.: Zitat:
usw.usf. Der Rückgriff auf die Gesetzesbegründung zieht nicht, in DE gilt der Wortlaut, anders bei EU-RL, dort sind die Begründungen rechtserelevanter Bestandteil. Ich warte jetzt erst mal ein paar Tage ab. Ggfs können wir -sollte es uns unerwarteter Weise doch betreffen- die fehlenden Angaben nacherfragen (der nicht ohne Weiteres zulässige Zugriff auf die Backups ist dann abgedeckt). Wer sich weigert, wird dann gesperrt und der Vorgang zu unserer Entlastung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. -thomas (ggfs. persönlich haftend) |
Zitat:
wo der Betreiber Verkäufe mit Preisen erfasst und diese Daten ohnehin sammelt & speichert. Wenn jemand --> hier im Forum eine Kamera mit Objektiv für - mal angenommen - 3200 € zum Kauf anbietet, kann das SUF als Forenbetreiber ja keinerlei Angaben dazu machen ob - ein Kauf stattgefunden hat und - welcher Preis letztlich erzielt werden konnte Ich denke also, mit "normalen Kleinanzeigen" in Foren wie dem SUF bleibt alles unkompliziert "wie bisher". Eine "Meldepflicht" liegt allein deshalb nicht vor, weil überhaupt keine entsprechenden Daten vorhanden sind und natürlich auch nicht erhoben werden können Just: My 5 Cents - nach dem ersten Drüberlesen :D |
Da bei Fotokram in aller Regel die Gebrauchtpreise sinken und in keinen mir bekannten Fall den Einkaufspreis erreicht und schon gar nicht überschreitet, ist der Verkauf eh nur eine "Schadensbegrenzung" und nicht die Erlangung von Gewinn. Also ist da fürs Finanzamt eh nichts zu holen.
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Zitat:
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So lese ich das auch. Das Gesetzt greift, wenn der Verkäufer für seine Verkaufstätigkeit bezahlt wird (wie in jedem Einzelhandelsladen). Nicht, wenn nur für die Ware bezahlt wird.
VG Ingo |
Zitat:
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Also der Steuerfachbegriff "Außergewöhnliche Belastung" würde darauf ja absolut zutreffen. :D
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