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KSO 08.01.2023 22:36

Marktplatz im SUF wegen Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Gefahr?
 
In einem anderen Forum hat der Admin vorsorglich den Marktplatz geschlossen.

https://www.business-leaders.net/pla...zamt-gemeldet/

ddd 09.01.2023 00:57

moin,

also ab sofort hat jeder, der hier was anbietet, seinen Klarnamen, GebDatum, Steuer-ID, Steuer-Nr, ladungsfähige Anschrift usw. (siehe §14 PStTG) anzugeben und nach erfolgreichem Verkauf ist urkundlich nachzuweisen (Notar bitte), welche Einnahmen erzielt wurden, hilfsweise per eidesstattlicher Versicherung (wissentlich falsch: 5 Jahre gesiebte Luft, nur geschlampert wirds nur teuer). Wir melden den Krempel dann Ende des Jahres an das Finanzamt ;)
Wer sich nicht dran hält, wird halt dauerhaft "schnellgesperrt".

Mal ehrlich: der Gesetzestext enthält so viel Unfug, der schon nach wenigen Minuten ins Auge springt.
z.B.:
Zitat:

Zitat von PStTG
§ 5*Relevante Tätigkeit; Vergütung
(1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:
...
3. der Verkauf von Waren;
...

Es ist also nur der Verkauif von Waren betroffen, wenn für die Handlung des Verkaufens eine Vergütung erhalten wird. IdR gibt es eine Vergütung für die Ware, nicht für den Verkauf ...

usw.usf.

Der Rückgriff auf die Gesetzesbegründung zieht nicht, in DE gilt der Wortlaut, anders bei EU-RL, dort sind die Begründungen rechtserelevanter Bestandteil.

Ich warte jetzt erst mal ein paar Tage ab.
Ggfs können wir -sollte es uns unerwarteter Weise doch betreffen- die fehlenden Angaben nacherfragen (der nicht ohne Weiteres zulässige Zugriff auf die Backups ist dann abgedeckt).
Wer sich weigert, wird dann gesperrt und der Vorgang zu unserer Entlastung an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

-thomas (ggfs. persönlich haftend)

The Norb 09.01.2023 01:09

Zitat:

Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.
Das dürfte hauptsächlich Plattformen wie "die Bucht" betreffen,
wo der Betreiber Verkäufe mit Preisen erfasst und diese Daten
ohnehin sammelt & speichert.

Wenn jemand --> hier im Forum eine Kamera mit Objektiv für
- mal angenommen - 3200 € zum Kauf anbietet,
kann das SUF als Forenbetreiber ja keinerlei Angaben dazu
machen ob

- ein Kauf stattgefunden hat und
- welcher Preis letztlich erzielt werden konnte

Ich denke also, mit "normalen Kleinanzeigen" in Foren wie dem SUF
bleibt alles unkompliziert "wie bisher".
Eine "Meldepflicht" liegt allein deshalb nicht vor,
weil überhaupt keine entsprechenden Daten vorhanden sind
und natürlich auch nicht erhoben werden können

Just: My 5 Cents - nach dem ersten Drüberlesen :D

Porty 09.01.2023 01:18

Da bei Fotokram in aller Regel die Gebrauchtpreise sinken und in keinen mir bekannten Fall den Einkaufspreis erreicht und schon gar nicht überschreitet, ist der Verkauf eh nur eine "Schadensbegrenzung" und nicht die Erlangung von Gewinn. Also ist da fürs Finanzamt eh nichts zu holen.

usch 09.01.2023 02:43

Zitat:

Zitat von ddd (Beitrag 2264052)
Es ist also nur der Verkauif von Waren betroffen, wenn für die Handlung des Verkaufens eine Vergütung erhalten wird. IdR gibt es eine Vergütung für die Ware, nicht für den Verkauf ...

Nicht bei Plattformen wie eBay, die eben tatsächlich für die Abwicklung und nicht für de Ware bezahlt werden. Dem Wortlaut nach wäre das SUF damit also raus.

ingoKober 09.01.2023 08:35

So lese ich das auch. Das Gesetzt greift, wenn der Verkäufer für seine Verkaufstätigkeit bezahlt wird (wie in jedem Einzelhandelsladen). Nicht, wenn nur für die Ware bezahlt wird.

VG

Ingo

aidualk 09.01.2023 15:59

Zitat:

Zitat von ddd (Beitrag 2264052)
also ab sofort hat jeder, der hier was anbietet, seinen Klarnamen, GebDatum, Steuer-ID, Steuer-Nr, ladungsfähige Anschrift usw. (siehe §14 PStTG) anzugeben und nach erfolgreichem Verkauf ist urkundlich nachzuweisen (Notar bitte), welche Einnahmen erzielt wurden, ...

Dann kann ich ja auch den nachweislichen Verlust beim Verkauf einer Kamera steuerlich geltend machen. :crazy:

KSO 09.01.2023 17:33

Also der Steuerfachbegriff "Außergewöhnliche Belastung" würde darauf ja absolut zutreffen. :D


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