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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Bitte um Rechtsberatung - Gebrauchtkauf Alpha 900
 
 
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Alt 05.06.2013, 18:25   #1
JoeJung
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Bitte um Rechtsberatung - Gebrauchtkauf Alpha 900

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir ein paar Ratschläge für die Beurteilung meiner Rechtslage geben. Es geht dabei um folgendens:
Ich habe am 2. Mai 2013 eine gebrauchte Alpha 900 mit Griff (Kommissionskauf in einem ortsansässigen Fotogeschäft) gekauft. Da außer dem Ladegerät und einem Akku kein weiteres Zubehör dabei war, schien mir der Preis von 1.100 EUR in Ordnung zu sein. Die Anzahl der Auslösungen konnte der Verkäufer nicht sagen - wir ermittelten sie mit dem hier im Forum verlinkten Tool: ca. 19.500. Da innerhalb der vereinbarten Woche "Probezeit" keine auffälligen Probleme auftreten, behielt ich die Kamera in der Annahme, dass diese funktioniert.

Heute wollte ich bei der Firma Schuhmann in Linz meine Objektive feinjustieren lassen und da stellte sich bei der Standardüberprüfung heraus, dass der Antishake kaputt und das hintere Einstellrad verschlissen ist. Im Rahmen dieses Checks kam auch die richtige Anzahl der Auslösungen ans Tageslicht: es sind nicht 19.500 sondern an die 85.000 (in der Zwischenzeit muss der "öffentliche" Zähler zurückgesetzt worden sein). Herr Mayr von der Firma Schuhmann meinte, dass ich bei einer derartigen Auslösungszahl auch damit rechnen muss, dass sich innerhalb der nächsten 10 bis 20.000 Auslösungen der Verschluss verabschiedet. Er sagte mir auch, dass ein Fotografieren mit dem kaputten Antishake nicht viel Sinn macht, weil der Sensor nicht korrekt ausgerichtet ist.

Ich kann definitiv ausschließen, dass mir die Kamera heruntergefallen ist oder dass sie durch mich einen starken Stoß abbekommen hat. Ich kann aber auch nicht beweisen, dass der Antishake schon beim Kauf defekt war (sonst hätte ich sie nicht gekauft).

Jetzt meine Frage: gibt es für mich noch irgendwelche Möglichkeiten, dass ich die Kamera zurückgeben kann oder dass ich zumindest nicht für die vollen Reparaturkosten (in etwa 400 EUR) aufkommen muss?

Lg. Josef
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