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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » ...und die großen Zeitungen bleiben draußen [NSU-Prozess]
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Alt 30.04.2013, 07:08   #1
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
...und die großen Zeitungen bleiben draußen [NSU-Prozess]

Es ist nichts so absurd, daß es nicht doch Realität werden kann. Die Brigitte darf vom NSU-Prozeß berichten und Welt, FAZ und taz müssen draußen bleiben.

PS: Das Bild zur Sonderausgabe ist natürlich ein Fake, aber die Meldung an sich leider nicht!
__________________
Ciao
Stefan
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Alt 30.04.2013, 08:17   #2
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Und wer hätte entscheiden sollen, welche Nachrichten würdig sind, vom Prozess zu berichten? Irgendjemand hätte doch immer geklagt. So jetzt war es das fairste, was passieren konnte, wo doch heute immer alles super fair, gerecht und gleichberechtigt sein muss. Das einzig absurde ist, dass man nicht einfach einen größeren Raum nimmt, in dem mehr als 50 Pressevertreter Platz haben. Bei den Verbrechen hätte die örtliche Zuständigkeit beinahe jedes Gerichts begründet werden können. Hätte man es halt in Stammheim gemacht. Oder in einer Multifunktionshalle in München. Für die letzten Terroristenprozesse hat man ja auch was hübsches, neues gebaut.
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Alt 30.04.2013, 12:53   #3
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Und wer hätte entscheiden sollen, welche Nachrichten würdig sind, vom Prozess zu berichten? Irgendjemand hätte doch immer geklagt. So jetzt war es das fairste, was passieren konnte, wo doch heute immer alles super fair, gerecht und gleichberechtigt sein muss.
Das fairste Verfahren hatte das Gericht angewandt, das sog. Windhundverfahren. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dann gibt es rechtlich keine Probleme mit dem Argument der nicht sachgerechten/unverhältnismäßigen Verteilung von Plätzen für Pressevertreter als verfassungsrechtlich relevanter Öffentlichkeitssichersteller. Leider kennen griechische und türkische Journalisten/Verlage solche Verfahren wohl nicht da sie sich an dieser Verteilung der Plätze nicht beteiligt hatten sondern es vorzogen nach Wachwerden zu meckern... Das BVerfG hat da eine salomonische Lösung gefunden, das bayrische Gericht meinte nun die Plätze in ihrer Gesamtheit neu vergeben zu wollen - warum auch immer...und ist damit das Risiko eingegangen das rechtsfehlerhaft zu tun.
Damit sind nun Zeitungen wie die FAZ raus, aber die Brigitte drin. Das wird ein erneutes Verfahren der nichtberücksichtigten Zeitungen geben, die Anwälte der Angeklagten werden diese Art der Öffentlichkeitsherstellung sicherlich verfahrensrechtlich rügen, übrigens mit Aussicht auf Erfolg, da die Neuverteilung m.E. nicht sachgerecht bzw. unverhältnismäßig bzw. willkürlich erfolgt ist. Die Folgen spätestens in der denkbaren Revision mag sich jeder nun vorstellen...und alles nur weil einige Journalisten ausländischer Zeitungen schlicht gepennt haben ;-)
Mir rollen sich da als gelerntem Staats- und Verfassungsrechtler die Fußnägel hoch...

RREbi

Geändert von RREbi (30.04.2013 um 19:39 Uhr)
RREbi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2013, 13:19   #4
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Wenn ich mich richtig erinnere, haben einige Zeitungen die E-Mail mit den Akkreditierungsinformationen aufgrund eines Fehlers im Versendungssystem 20 Minuten nach den anderen bekommen. Damit war das Windhundverfahren auch nicht mehr gerecht... Ob darunter ausländische Medien waren, weiß ich aber nicht mehr, die Miesere jetzt aber allein den ausländischen Medien in die Scguhe schieben zu wollen, ist verfehlt. Das OLG München hat einfach von Anfang an Mist gemacht. Vor diesem Hintergrund war eine völlig neue Akkreditierung aber das einzig geeignete Mittel, diesen Knoten auszulösen.

Wobei ich immer noch glaube, dass es ein größerer Raum deutlich besser geregelt hätte, das macht aber den Fehler bei der Information nicht wett.

Zitat:
Zitat von RREbi Beitrag anzeigen
Das wird ein erneutes Verfahren der nichtberücksichtigten Zeitungen geben, die Anwälte der Angeklagten werden diese Art der Öffentlichkeitsherstellung sicherlich verfahrensrechtlich rügen, übrigens mit Aussicht auf Erfolg, da die Neuverteilung m.E. nicht sachgerecht bzw. unverhältnismäßig bzw. willkürlich erfolgt ist.
Ich sehe in dem Verfahren, wie es jetzt geschehen ist, keinen absoluten Revisionsgrund. Wodurch soll der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt sein? Platzbeschränkungen gibt es immer, auch beim Windhundverfahren hätten Pressevertreter draußen bleiben müssen. Maßgabe ist die Möglichkeit der Wahrnehmung der öffentlichen Verhandlung beschränkt durch die tatsächlichen Verhältnisse. Ich denke, dass wird alles heißer gegessen, als es gekocht ist. Korrigier mich, wenn du das anders siehst, ich bin auch kein Strafrechtler, aber diesbezüglich hätte ich als Gericht wenig Bauchschmerzen.
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Alt 30.04.2013, 13:28   #5
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.334
Die Damen und Herren Journalisten vergessen gerne, dass es hier nicht um ein Springreitertournier oder Dieter Bohlens neue Frau geht, sondern um einen Mordprozess. Hier geht es lediglich darum, Öffentlichkeit für ein faires Verfahren zu schaffen und nicht um ein Rating der vermeintlichen Wichtigkeit der jeweiligen Postille. Warum sollte die FAZ hier eine Extrawurst gebraten bekommen? Oder die Süddeutsche, nur weil sie einen bösen Kommentar hingewinselt hat?

Es geht hier vorwiegend und zuerst, dass die Täter ein faires Verfahren bekommen und den Opfern ein halbwegs würdiger Rahmen geschaffen wird. Auch wenn die Pressevertreter oft meinen, die Welt drehe sich nur um sie.
__________________
Viele Grüße, Klaus

Geändert von turboengine (01.05.2013 um 10:50 Uhr)
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.04.2013, 17:03   #6
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Es geht hier vorwiegend und zuerst, dass die Täter ein faires Verfahren bekommen und den Opfern ein halbwegs würdiger Rahmen geschaffen wird. Auch wenn die Pressevertreter oft meinen, die Welt drehe sich nur um sie.
Am Ende sind es halt rein kommerzielle Interessen und nicht der hehre Journalismus.

Mit z.B. Vertretern der ARD, des Spiegels, des Süddeutsche Magazin (welcher ja sicherlich auch für die Süddeutsche selbst schreiben darf), des Focus usw. dürfte doch hinreichend Öffentlichkeit erreicht werden können, um einen transparenten Prozess zu ermöglichen. Der Prozess dient nicht in erster Linie dazu, Marktgerechtigkeit bei der Auflagenstärke der überregionalen Printmedien zu erreichen.

Stephan
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Alt 30.04.2013, 17:06   #7
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.497
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
...
Ich sehe in dem Verfahren, wie es jetzt geschehen ist, keinen absoluten Revisionsgrund. Wodurch soll der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt sein? ....
Eine Rücknahme einer bereits erteilten Akkreditierung ist allerdings wohl ein nicht alltäglicher Ansatz in Bezug auf den Öffentlichkeitsgrundsatz, oder ?
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2013, 17:48   #8
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Eine Rücknahme einer bereits erteilten Akkreditierung ist allerdings wohl ein nicht alltäglicher Ansatz in Bezug auf den Öffentlichkeitsgrundsatz, oder ?
Ungewöhnlich vielleicht und trotzdem vom Verfassungsgericht legitimiert:

Zitat:
Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben. Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten. BVerfG, Besch. v. 12.4.13, 1 BvR 990/13
Der Öffentlichkeitsgrundsatz besagt nur, dass die Verhandlung und die Urteilsverkündung öffentlich sein muss, nicht dass jeder der möchte einen Platz bekommt. Das ist nicht der Sinn und Zweck der Norm.
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MarieS. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2013, 15:35   #9
hajoko
 
 
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Lüneburg
Beiträge: 1.007
Bei nur 50 Plätzen wird es immer jemanden geben, der sich benachteiligt sieht. Das neben den deutschen Medien auch ausländische, besonders türkische und griechische Medien Zutritt haben müssen ist klar. Aber warum beschränkt man sich auf nur 50 Plätze Warum gibt es keinen größeren Saal Warum wird eine Lifeübertragung in einen anderen Saal abgelehnt Warum hat man die NSU über so viele Jahre nicht aufgedeckt Warum wurden so viele Akten vernichtet
Fragen über Fragen
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Gruß aus Lüneburg chim
hajoko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2013, 15:52   #10
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
Zitat:
Zitat von hajoko Beitrag anzeigen
Warum wird eine Lifeübertragung in einen anderen Saal abgelehnt
DAS ist für mich eigentlich das allergrößte Fragezeichen. Man frägt sich wirklich, warum so etwas heutzutage nicht realisiert wird. Andere Länder sind uns da mal wieder weit voraus, wobei ich hier schon ein wenig verzweifle, wie primitiv und rückständig unsere Bananenrepublik sich mal wieder geriert.
Neonsquare ist offline   Mit Zitat antworten
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